Aktuelles zu den Förderprogrammen
Auf dieser Seite gibt es aktuelle Hinweise, die die Umsetzung der Förderprogramme bei der LASA Brandenburg GmbH betreffen.
15.02.2010
Regionalbudget IV
Ab sofort stehen (neben den Finanzplänen im Internet) die Anträge für die Förderung von Teilprojekten im Rahmen von Regionalbudget IV im LASA Portal bereit. Diese sind ausschließlich vorgesehen für Träger in den Kreisen, die mit der LASA einen Vertrag zur finanztechnischen Umsetzung der Teilprojekte abgeschlossen haben.
05.02.2010
Eingeschränkte Förderungen
Derzeit besteht im Land Brandenburg eine vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung mit einer eingeschränkten Mittelverfügbarkeit. Im Rahmen dieser vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung kann lediglich über eine Höhe von bis zu 40 % der im Haushaltsplan 2009 veranschlagten Ausgabeermächtigungen verfügt werden. Erst mit dem Haushaltsgesetz für das Haushaltsjahr 2010 wird es einen festgestellten Haushalt geben. Dieser wird für das Ende des II. Quartals 2010 erwartet. Auch im Falle des festgestellten Haushaltes besteht die Möglichkeit, dass nicht ausreichend Mittel, auch bezogen auf die 40 %, verfügbar sein werden.
In der Folge können nur Bewilligungen über 40 % der veranschlagten Haushaltsermächtigungen erteilt werden. Dies entspricht einer Bewilligung von 5/12 des Haushaltsjahres 2010. Insoweit können derzeit zur Vermeidung einer Überschreitung der verfügbaren Haushaltsmittel von 40 % nur Bewilligungen für ESF-Förderungen bis zum 31.05.2010 erfolgen. Diese sind zudem unter den Vorbehalt zu stellen, dass Bewilligungen soweit zu widerrufen sind, wie Ausgaben nach dem festgestellten Haushaltsplan nicht verfügbar sein sollten. Über den 31.05.2010 hinaus gehende Anträge können nicht bewilligt werden. Erst nach Haushaltsbestätigung und Bereitstellung ausreichender Haushaltsmittel kann über die über den 31.05.2010 hinaus gehenden Anträge entschieden werden. Dies bedeutet z. B., dass ein Antrag auf eine Bewilligung für eine Maßnahme bis zum 30.09.2010 derzeit nur bis zum 31.05.2010 bewilligt wird. Der Zeitraum ab dem 01.06.2010 muss dann nachbewilligt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle von einem Zuwendungsempfänger getroffenen rechtlichen und finanziellen Dispositionen in Bezug auf eine bewilligte Maßnahme bis zur Bestätigung des Haushalts mit Bereitstellung ausreichender Haushaltsmittel und entsprechender Nachbewilligung auf eigenes Risiko erfolgen.
03.02.2010
Förderung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG)
Im Dezember 2009 wurde das Wachstumsbeschleunigungsgesetz verabschiedet. Im Zuge dessen wurde die Absetzungsfähigkeit von GWG (§ 6 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG)) zugunsten der Unternehmen geändert.
Dies hat auch Auswirkungen auf die Förderfähigkeit von Wirtschaftsgütern, die im Rahmen von ESF-geförderten Projekten angeschafft wurden.
Es ist nunmehr möglich, GWG mit einem Anschaffungswert von bis zu 410 EUR netto zu fördern. Voraussetzung ist jedoch, dass das GWG nicht in einem sogenannten Sammelposten gemäß § 6 Abs. 2a EStG über einen Zeitraum von 5 Jahren abgeschrieben wird. Hat sich ein Antragsteller für diese Form der Absetzung entschieden, können nur Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert bis zu 150 EUR netto gefördert werden. Denn diese können nicht Bestandteil eines Sammelpostens sein.
Nach wie vor gilt, dass die Wirtschaftsgüter nur gefördert werden können, wenn der jeweilige Anschaffungswert die Höchstgrenze nicht überschreitet. Das bedeutet, dass ein Wirtschaftsgut mit einem Anschaffungswert von 500 EUR netto überhaupt nicht gefördert werden kann, auch nicht bis zu einem Wert von 410 EUR.
Die neuen Regelungen gelten auch für geförderte Projekte, die bereits im Jahr 2009 oder noch früher begonnen haben aber immer noch laufen.


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