Allgemeine Hinweise für Antragsteller

Wir erheben mit unseren Hinweisen keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Förderungen

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) bzw. die LASA Brandenburg GmbH entscheidet über die Vergabe der Fördermittel nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Dies bedeutet insbesondere:

Kein Rechtsanspruch: Ein Recht auf Förderung besteht nicht.

Mittelbeschränkung: Sind alle für das Programm vorgesehenen Haushaltsmittel gebunden, so besteht keine Pflicht seitens des MASF, weitere Mittel bereitzustellen. Der Programmumfang insgesamt ist durch das vom Landtag beschlossene Haushaltsgesetz festgelegt.

Zuschussfähige Ausgaben: Die Zuschussfähigkeit von Ausgaben zur Finanzierung eines Projektes/einer Maßnahme wird in der Verordnung (EG) Nr. 1685/2000 der Kommission vom 28.07.2000 festgelegt.

Das Land Brandenburg hat für die Förderperiode 2007-2013 ESF-Fördergrundsätze erarbeitet. Die Fördergrundsätze geben Hilfestellung und Unterstützung bei der Antragstellung, Projektumsetzung und Projektabrechnung. Die Fördergrundsätze richten sich an alle, die Projekte mit Hilfe öffentlicher Mittel des Landes Brandenburg und Mitteln aus dem ESF umsetzen.
Weitergehende Informationen finden Sie unter www.esf-brandenburg.de, hier sind die ESF-Fördergrundsätze als PDF-Datei veröffentlicht. 

Haushaltsrechtliche Bestimmungen

Die geförderten Maßnahmen müssen der Landeshaushaltsordnung (LHO), insbesondere den §§ 23 und 44 LHO sowie den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften genügen. Dies bedeutet u. a.:

Antragstellung vor Maßnahmebeginn:
Ein Antrag muss vor Beginn einer Maßnahme gestellt werden, und auch der Bescheid der LASA Brandenburg ist abzuwarten, bevor mit der Maßnahme begonnen werden kann. Als Maßnahmebeginn zählt auch der Abschluss eines Leistungs- oder Liefervertrages, der letztlich der Durchführung der Maßnahme dient.

Einzige Ausnahme ist die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn, die durch die LASA Brandenburg GmbH im Einzelfall erteilt werden kann. Der Antrag ist formgerecht, fristgerecht und vollständig einzureichen. Erst dann kann eine abschließende Bearbeitung erfolgen.

Verwendungsnachweis:
Die Verwendung der Mittel muss nachgewiesen werden.

Zuwendungsempfänger

Gefördert werden in der Regel arbeitslose Arbeitnehmer/innen mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg, Trägereinrichtungen, die im Land Brandenburg Projekte realisieren, sowie Unternehmen mit Betriebsstätte im Land Brandenburg.

Prüfung der Anträge

Bestehen Zweifel - beispielsweise an der arbeitsmarktpolitischen Notwendigkeit oder wirtschaftlichen Tragfähigkeit eines Projektes - so behält sich das MASF oder die LASA Brandenburg GmbH vor, bei der Antragsbearbeitung Stellungnahmen von kompetenten Einrichtungen (Kommunen, Arbeitsämtern, Kammern o. ä.) einzuholen.
Ansonsten sind alle Angaben im Antrag und den Unterlagen subventionserheblich.

Veröffentlichung

Die Richtlinien werden im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht. Das Amtsblatt für Brandenburg kann man unter folgender Adresse beziehen:

Brandenburgische Universitätsdruckerei und Verlagsgesellschaft Potsdam mbH
Karl-Liebknecht-Str. 24-25
14476 Potsdam

Telefon: (03 31) 56 89 -0
Telefax: (03 31) 56 89 16

oder im Intenet unter folgender Adresse downloaden:
www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?template=amtsblatt_brandenburg

Ansprechpartnerinnen

Die Mitarbeiterinnen unseres Call-Centers beraten Sie gern vor einer Antragstellung - unter

(03 31) 600 22 00.