Allgemeine Verbundausbildung und Zusatzqualifikationen

Kurzbeschreibung

Geltungsdauer: Das "Programm zur qualifizierten Ausbildung im Verbundsystem" des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) und des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) gilt bis 31.12.2014.
(Finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds - ESF.)

Bitte beachten Sie, dass zwischen Antragtellung im LASA Portal und geplantem Maßnahmebeginn mindestens drei Wochen einzuplanen sind!

Was wird gefördert:

Gefördert werden Ausgaben für Teile der Berufsausbildung im Verbund mit 10 EUR pro Tag und Auszubildenden in kaufmännischen und 20 EUR pro Tag und Auszubildenden in gewerblich-technischen Berufen. Die Entsendung zum Verbundpartner muss mindestens 5 zusammenhängende Ausbildungstage im Verbund in einem Ausbildungsjahr betragen.

Darüber hinaus kann die Vermittlung von Zusatzqualifikationen mit 5 EUR pro Stunde und Auszubildenden für mindestens 40 und höchstens 100 Stunden während der gesamten Ausbildungszeit gefördert werden, sowie die Prüfungsvorbereitung auch unabhängig von der Verbundausbildung.
Auch die Vermittlung von Schlüsselkompetenzen, insbesondere zu interkulturellen Schwerpunkten und zu mehr Toleranz, kann pro Auszubildenden und Stunde mit 10 EUR für max. 30 Stunden für die gesamte Ausbildungszeit bezuschusst werden.

Anträge über eine Fördersumme unter 1.000 EUR können nicht bewilligt werden.

Antragsteller

...sind bei Verbünden zwischen zwei Betrieben jeweils der den Ausbildungsvertrag abschließende Betrieb.
...sind bei Verbünden mit mehr als zwei Betrieben, der die Verbundmaßnahme durchführende Betrieb oder eine jur. Person des öffentlichen oder privaten Rechts, der für die beteiligten Betriebe die Verbundausbildung organisiert und umsetzt. Dies kann auch ein Bildungsdienstleister für nur ein beteiligtes Unternehmen sein.

Die den Ausbildungsvertrag abschließenden Betriebe müssen den Status eines "kleinen und mittleren Unternehmens (KMU)" laut EU-Definition erfüllen. Ein entsprechender Nachweis ist von allen Unternehmen als Anlage dem Antrag beizufügen.

Hinweise und Downloads

Die Antragstellung erfolgt online über das LASA Portal. Bevor Sie das Antragsformular im LASA Portal aufrufen können, müssen Sie Ihre Stammdaten über das Portal an die LASA übermitteln. Erst dann ist der Zugang zum Antrag freigeschaltet.

Anleitung zur Nutzung des LASA Portals (PDF)

Folgende Anlagen zur Förderung im Ausbildungsjahr 2011/2012 sind zum Downloaden und müssen mit dem Online-Antrag eingescannt übersendet oder nachgereicht werden:

Anlagen zum Antrag Verbundausbildung/ Zusatzqualifikationen

Anlage 1: Berechnung der Zuwendung (Excel) - Bitte vor Antragstellung ausfüllen, Daten ins Formular übertragen und Tabelle mit dem Online-Antrag übersenden!

Anlage 2: Bestätigung der zuständigen Stelle (Word)

Anlage 3: Erklärung der beteiligten Kooperationspartner (PDF)

Anlage 4: Erklärung der den Ausbildungsvertrag abschließenden Unternehmen zum KMU-Status (Word)

Anlagen zum Verwendungsnachweis

Nachweis der Verbundausbildung/Zusatzqualifikation (Excel)

Muster-Sachbericht zum Verwendungsnachweis (Word)

Zum LASA Portal

Anlagen zum Verwendungsnachweis für Antragstellungen bis 31.08.2011

Nachweis der Verbundausbildung/Zusatzqualifikation (Excel)

Muster-Sachbericht zum Verwendungsnachweis (Word)