Allgemeine Verbundausbildung und Zusatzqualifikationen
Kurzbeschreibung
Geltungsdauer: Das "Programm zur qualifizierten Ausbildung im Verbundsystem" des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) und des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) gilt bis 31.12.2014.
(Finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds - ESF.)
Bitte beachten Sie, dass zwischen Antragtellung im LASA Portal und geplantem Maßnahmebeginn mindestens drei Wochen einzuplanen sind!
Was wird gefördert:
Gefördert werden Ausgaben für Teile der Berufsausbildung im Verbund mit 10 EUR pro Tag und Auszubildenden in kaufmännischen und 20 EUR pro Tag und Auszubildenden in gewerblich-technischen Berufen. Die Entsendung zum Verbundpartner muss mindestens 5 zusammenhängende Ausbildungstage im Verbund in einem Ausbildungsjahr betragen.
Darüber hinaus kann die Vermittlung von Zusatzqualifikationen mit 5 EUR pro Stunde und Auszubildenden für mindestens 40 und höchstens 100 Stunden während der gesamten Ausbildungszeit gefördert werden, sowie die Prüfungsvorbereitung auch unabhängig von der Verbundausbildung.
Auch die Vermittlung von Schlüsselkompetenzen, insbesondere zu interkulturellen Schwerpunkten und zu mehr Toleranz, kann pro Auszubildenden und Stunde mit 10 EUR für max. 30 Stunden für die gesamte Ausbildungszeit bezuschusst werden.
Anträge über eine Fördersumme unter 1.000 EUR können nicht bewilligt werden.
Antragsteller
...sind bei Verbünden zwischen zwei Betrieben jeweils der den Ausbildungsvertrag abschließende Betrieb.
...sind bei Verbünden mit mehr als zwei Betrieben, der die Verbundmaßnahme durchführende Betrieb oder eine jur. Person des öffentlichen oder privaten Rechts, der für die beteiligten Betriebe die Verbundausbildung organisiert und umsetzt. Dies kann auch ein Bildungsdienstleister für nur ein beteiligtes Unternehmen sein.
Die den Ausbildungsvertrag abschließenden Betriebe müssen den Status eines "kleinen und mittleren Unternehmens (KMU)" laut EU-Definition erfüllen. Ein entsprechender Nachweis ist von allen Unternehmen als Anlage dem Antrag beizufügen.



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