Förderung von Ausbildungsverbünden und Zusatzqualfikationen
Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie zur Förderung von Ausbildungsverbünden und Zusatzqualifikationen im Rahmen der Berufsausbildung im Land Brandenburg
Gegenstand der Förderung ist die Durchführung von Teilen der betrieblichen Ausbildung bei einem Kooperationspartner des den Ausbildungsvertrag abschließenden Betriebes. Kooperationspartner können ein oder mehrere Betriebe, Bildungsträger, Ausbildungsstätten der Kammern, der Kreishandwerkerschaften oder die Verbundausbildung organisierende juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sein. Für die Aufwendungen gibt es Zuschüsse. Daneben wird der Einsatz eines Ausbildungscoaches oder der Erwerb von Zusatzqualifikationen mit Fördermitteln unterstützt. Nutzen Sie Regionalbüros für Fachkräftesicherung als Ihre Ansprechpartner.


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