Ausbildungsplatzprogramm Ost
Geltungsdauer
Im Ausbildungsjahr 2009/2010 erfolgt letztmalig eine mehrjährige Förderung.
Kurzbeschreibung
Das Land Brandenburg fördert aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung und des Operationellen Programms Brandenburg zusätzliche Ausbildungsplätze im Rahmen des Ausbildungsplatzprogramms Ost. Der Ausrichtung der Landesförderpolitik wird durch die überwiegende Förderung von Berufen, die den Branchenkompetenzfeldern zuzuordnen sind und der Stärkung der regionalen Wachstumskerne dienen, Rechnung getragen.
Grundlage der Förderung
Jährliche Vereinbarungen zwischen der Bundesregierung, vertreten durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung und den Regierungen der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, den Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie dem Senat von Berlin zur Förderung zusätzlicher Ausbildungsplätze.
Was wird gefördert
Gefördert wird die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze für Jugendliche, die unmittelbar vor Ausbildungsbeginn bei einer Agentur für Arbeit/ARGE'n oder Optionskommunen im Land Brandenburg als noch nicht vermittelte Ausbildungsplatzbewerber/innen gemeldet sind, durch
- eine duale Ausbildung in betrieblichen Überkapazitäten: betriebsnahe Ausbildungsplätze,
- eine duale Ausbildung in Projekten, die neben der weiteren Erschließung betrieblicher Ausbildungskapazitäten auf Weiterentwicklung des betriebsnahen Fördermodells ausgerichtet sind und
- eine Berufsausbildung im Kooperativen Modell gemäß Verordnung über den Bildungsgang der Berufsfachschule zum Erwerb eines Berufsabschlusses nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung - BBHwBFSV vom 3. Juli 1997 (zuletzt geändert durch Änderungsverordnung vom 25. Juni 2004)
Das Ausbildungsplatzprogramm Ost wird vom Landesamt für Soziales und Versorgung umgesetzt.


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