Auszahlungsbedingungen
Die mit dem Zuwendungsbescheid gewährten Mittel werden ausschließlich auf der Grundlage einer Mittelanforderung ausgezahlt.
Voraussetzung für die erste Mittelauszahlung ist die Bestandskraft des Bescheides.
Aus jedem Zuwendungsbescheid kann sich des Weiteren ergeben, dass die Auszahlung bewilligter Mittel von einer Auflagenerfüllung abhängig gemacht wird. Dies kann zum Beispiel die Nachreichung bestimmter Unterlagen (Bewilligungsbescheid der Arbeitsagentur für ABM, registrierter Ausbildungsvertrag u. ä.) betreffen. In diesen Fällen erfolgt eine Auszahlung der Mittel erst nach Erfüllung der Auflagen.
Gemäß Ziffer 1.4 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) dürfen Mittel nur in dem Umfang abgefordert werden, wie diese innerhalb der nächsten zwei Monate nach Auszahlung benötigt, das heißt ausgegeben werden können. Sollten die ausgezahlten Mittel nicht innerhalb von zwei Monaten verbraucht werden, kann dies auf der Grundlage der Ziffer 8.4 der ANBest-P zur Geltendmachung eines Zinsanspruches für nicht rechtzeitig verbrauchte Mittel führen. Sie vermeiden eine mögliche Verzinsung wegen nicht rechtzeitig verbrauchter Mittel, wenn Sie die Mittel auf das im Zuwendungsbescheid angegebene Konto der LASA zurücküberweisen.
Hinweis: Sie haben übrigens die Möglichkeit, nicht rechtzeitig verbrauchte Mittel vom Mittelbedarf für die nächsten zwei Monate in Ihrer nächsten Mittelanforderung abzusetzen, statt diese zurückzuzahlen. Damit sparen Sie sich einen Buchungsvorgang. Die LASA überweist Ihnen den gegebenenfalls verbleibenden Differenzbetrag zwischen den innerhalb der vergangenen zwei Monate nicht verbrauchten Mitteln und dem Mittelbedarf der nächsten zwei Monate.
Die erste Auszahlung stellt einen Vorschuss zur Finanzierung der Maßnahme dar. Für die Auszahlung bewilligter Zuwendungen sind ab der zweiten und jeder folgenden Mittelanforderung vorzulegen:
- Aktuelle Einnahmen-Ausgabenübersicht (EAÜ)
- Bestätigung, dass die ausgezahlten Mittel tatsächlich getätigt wurden und diese durch Ausgabebelege und Zahlungsbeweise belegt werden können.
Belege, Zahlungsbeweise und ggf. Verträge sind nur auf Anforderung vorzulegen! Sofern Belege und Zahlungsbeweise angefordert werden, sind diese in folgender Reihenfolge einzuscannen:
- Rechnung 1, Zahlungsbeweis 1
- Rechnung 2, Zahlungsbeweis 2 etc.
Die Angaben können im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle überprüft werden. Die Auszahlung der angeforderten Mittel kann vom Ergebnis der Prüfungen abhängig gemacht werden.
Die letzte Mittelanforderung für das laufende Kalenderjahr muss bis spätestens 05.12. des jeweiligen Jahres bei der Bewilligungsstelle eingegangen sein. Anderenfalls kann eine Auszahlung nicht mehr sichergestellt werden. Die im Kalenderjahr nicht ausgezahlten Mittel aufgrund fehlender bzw. nicht rechtzeitiger Mittelanforderung verfallen mit Ablauf des Jahres.
Die letzte Mittelanforderung vor Beendigung des Projektes muss innerhalb des im Bescheid ausgewiesenen Bewilligungszeitraumes bei der LASA Brandenburg GmbH vorliegen, da sie sonst nicht mehr berücksichtigt werden kann.
Fünf Prozent der bewilligten Zuwendung, mindestens jedoch 100 Euro und maximal 10.000 Euro, werden erst nach Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt. Etwaige, sich aus der Prüfung ergebende Erstattungsansprüche werden bis zur Höhe des Einbehalts mit diesem verrechnet.


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