Berufsorientierung als Chance - BaCh

Programmbeschreibung

Das Programm BACH – Berufsorientierung als Chance bietet allen Schulen mit gymnasialer Oberstufe und Förderschulen im Land Brandenburg die Möglichkeit, einfach und schnell abgestimmte Module zur vertieften Berufsorientierung umzusetzen  (Siehe Modulliste!).
Nach § 33 SGB III und auf der Basis einer Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport mit der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit können Projekte zur erweiterten vertieften und vertieften Berufs- und Studienorientierung in Kooperation mit Dritten initiiert, unterstützt und gefördert werden.

Auch im gesamten Schuljahr 2011/2012 können die Projekte beantragt und durchgeführt werden. Die Antragstellung erfolgt online über das LASA Portal, zu erreichen auf der Homepage unter "Förderprogramme". Pro Modul steht eine maximal mögliche Fördersumme zur Verfügung, sie entspricht höchstens 49 % der Gesamtausgaben. Die weiteren 51 % der Finanzierung müssen über zusätzlich bereitgestellte Lehrerstunden (außerhalb des Pflichtstundenanteils)  oder Drittmittel wie Spenden, Mittel des Schulträgers etc. erbracht werden.


Ablauf der Projekte

Die Schulen, Schulträger, Bildungsträger und andere Kooperationspartner können aus den Modulen förderfähige Projekte auswählen und Konzepte erarbeiten. Entscheidet sich eine Schule für die Umsetzung eines Moduls als Schulprojekt, ist dies im Vorfeld der Antragstellung mit dem/der für die Schule zuständigen Berufsberater/Berufsberaterin der Agentur für Arbeit abzustimmen.
Antragsteller für Schulprojekte können Schulträger, Schulfördervereine, Bildungsträger oder andere berechtigte Dritte sein, die die Schule unterstützen und mit ihr kooperieren.
Antragsteller reichen bei der LASA online den Antrag mit Konzept, Finanzplan und Interessenbekundung der Schule ein.


Programmagentur

Die Programmagentur BaCh bei der LASA Brandenburg GmbH unterstützt die Antragsteller mit Beratung und Qualifizierung zu Inhalten, Organisation, zuwendungsrechtlichen sowie sonstigen finanziellen Fragen. Ihr obliegt das zuwendungsrechtliche Verfahren. Sie prüft die Selbstverpflichtung der Schule zur inhaltlichen und finanziellen Beteiligung, die geplanten Module und den Finanzplan. Sie bewilligt die Projekte und prüft nach Abschluss die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel. Gegenüber der Bundesagentur für Arbeit erklärt sie damit auch die Erbringung der Kofinanzierung.
Die Programmagentur wickelt die gesamte Förderung gegenüber der Agentur für Arbeit ab, so dass die Schulen und ihre Kooperationspartner davon entlastet sind.

Unter der Rubrik "FAQ" finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

 

 

Ihre Ansprechpartnerin

Gabriele Fischer

Gabriele Fischer

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