Berufspädagogische Maßnahmen im Rahmen der Jugendhilfe
Kurzbeschreibung
Geltungsdauer: Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) vom 07.10.2009 gilt bis 31.12.2013.
Ab sofort können Maßnahmen bis 30.06.2014 im Portal beantragt werden.
(Finanziert aus Mitteln des Landes Brandenburg und des ESF.)
Ziel der Förderung
... ist die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen von jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf berufspädagogische und sozialpädagogische Unterstützung angewiesen sind.
Was wird gefördert
Gefördert werden Sach- und Personalausgaben mit bis zu 75 % der zuschussfähigen Gesamtausgaben für:
- sozialpädagogisch begleitete berufsvorbereitende Maßnahmen mit bis zu 25 EUR je Platz und Tag,
- sozialpädagogische Betreuung zur beruflichen Integration zwischen 5 EUR und 21 EUR pro Platz und Tag.
Wer ist antragsberechtigt
Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Land Brandenburg können Anträge einreichen.



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