Bildungsscheck: Förderung individueller Qualifizierung für Beschäftigte

Geltungsdauer:
Die Förderung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg gilt vom 01.08.2009 bis 30.06.2011.
Das heißt, die Bildungsmaßnahmen müssen bis spätestens 30.06.2011 abgeschlossen sein, die Bildungsträger können dann bis zum 31.10.2011 die Schecks online über das LASA Portal einlösen. 

Kurzbeschreibung

Wer erhält einen Bildungsscheck?
Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg können bei der LASA einen Bildungsscheck erhalten.

Die Bürgerinnen und Bürger dürfen:

  • in den vorangegangenen sechs Monaten an keiner betrieblich veranlassten Weiterbildung teilgenommen haben.
  • nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt sein (außer im Rahmen von "Kommunal-Kombi").
  • sich derzeit nicht in einer Ausbildung oder einem Studium befinden.
  • keine weiteren Zuschüsse zur Weiterbildung erhalten (z. B. Mittel aus dem EU-Förderprogramm "Grundtvig" oder der "Bildungsprämie" des Bundes).
  • sich noch nicht für die Weiterbildungsmaßnahme angemeldet haben, für die der Bildungsscheck eingesetzt werden soll.

Wie hoch ist der Bildungsscheck?
Der Bildungsscheck hat eine Höhe von maximal 500 EUR. Pro Person können maximal zwei Bildungsschecks pro Jahr ausgestellt werden. Ein Bildungsscheck muss innerhalb eines halben Jahres eingelöst werden.

Ist eine Eigenbeteiligung erforderlich?
Jeder muss sich an den Kosten der Weiterbildung (ausschließlich Kursgebühren) beteiligen. Die Höhe der Eigenbeteiligung beträgt mindestens 10 % für Beschäftigte, die sich in Elternzeit befinden oder die im Rahmen des "Kommunal-Kombi" tätig sind oder die ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II erhalten. Für alle anderen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten beträgt die Eigenbeteiligung an den Kursgebühren mindestesn 30 %.

Welche Weiterbildung wird gefördert?
Es kann eine individuelle berufliche Weiterbildung und ein Coaching zur persönlichen Karriereentwicklung und individuellen Berufswegeplanung gefördert werden. Die Weiterbildungsmaßnahmen und das Coaching müssen einen Umfang von mindestens 6 Unterrichtsstunden mit je 45 min haben.
Ausgeschlossen von einer Förderung sind u. a. Angebote, die der Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der sportlichen oder künstlerischen Betätigung dienen. Auch Einzelunterricht und berufsabschlussbezogenen Qualifizierungen sind nicht förderfähig.

Welche Bildungsträger kommen in Betracht?
Die Bürgerinnen und Bürger erhalten von der LASA telefonisch oder persönlich eine Beratung. Hier wird mithilfe der Weiterbildungsdatenbank geklärt, welche Bildungsanbieter die gewünschte Qualifizierung im Programm haben. Bei einem der in Frage kommenden und auf dem Bildungsscheck vermerkten Bildungsträger wird dann der Scheck vorgelegt. Nach Abschluss der Qualifizierung kann der Bildungsträger den Scheck bei der LASA einlösen.

Bitte beachten Sie: Ein Bildungsträger ist nicht verpflichtet, Bildungsschecks entgegenzunehmen!

Weitere Informationen erhalten Sie:

... oder:

Hinweise und Downloads...

... für die Bürgerinnen und Bürger:

Die Ausstellung eines Bildungsschecks an Bildungsinteresseirte erfolgt nicht online und erfordert keine Anmeldung im LASA Portal!
Die von der LASA zugeschickten bzw. hier aufgeführten Unterlagen werden ausgefüllt, unterschrieben und per Post an die LASA geschickt:

Hinweise und Downloads...

... für die Bildungsträger (PDF)

Zum Login-Bereich (Überprüfung vorliegender Bildungsschecks)

Die Abrechnung der Bildungsschecks durch den Bildungsträger erfolgt online über das LASA Portal:
Nach Abschluss der Weiterbildung, unter Vorlage vollständig ausgefüllter Bildungsschecks, der Kopie der Rechnung an den Scheckinhaber für die Eigenbeteiligung und des Zahlungsnachweises der Eigenbeteiligung des/der Scheckinhaber/s (Kopie Ihres Kontoauszugs) können die Bildungsschecks bei der LASA jeweils pro Bildungsmaßnahme eingelöst werden. Dazu ist eine Online-Registrierung und Antragstellung im LASA Portal erfolderlich!

Zum LASA Portal