Einstiegszeit für Jugendliche

Kurzbeschreibung

Geltungsdauer: Neuer Förderzeitraum durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) ist 01.01.2010 bis 31.12.2010
(Finanziert aus Mitteln des Landes Brandenburg und des ESF.)

Ziel der Förderung

Ziel ist es, arbeitslose Jugendliche – insbesondere junge Frauen – nach der Ausbildung in reguläre Beschäftigung zu bringen, indem der Berufseinstieg in ein Unternehmen unterstützt wird.

Wer wird gefördert

  • Unternehmen, die eine Betriebsstätte im Land Brandenburg unterhalten
  • arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Jugendliche mit abgeschlossener Berufsausbildung (in der Regel bis zum vollendeten 25. Lebensjahr)

Was wird gefördert

Förderfähig sind Personal- und Sachkosten im Rahmen der Beratung/ Projektsteuerung und Qualifizierung während der gesamten Projektlaufzeit. 

Online-Antragstellung

Bitte speichern Sie sich zuerst den Finanzplan auf Ihren PC und füllen diesen aus, bevor Sie den Antrag im Portal aufrufen!

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