Einstiegszeit für Jugendliche
Kurzbeschreibung
Geltungsdauer: Neuer Förderzeitraum durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) ist 01.01.2010 bis 31.12.2010
(Finanziert aus Mitteln des Landes Brandenburg und des ESF.)
Ziel der Förderung
Ziel ist es, arbeitslose Jugendliche – insbesondere junge Frauen – nach der Ausbildung in reguläre Beschäftigung zu bringen, indem der Berufseinstieg in ein Unternehmen unterstützt wird.
Wer wird gefördert
- Unternehmen, die eine Betriebsstätte im Land Brandenburg unterhalten
- arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Jugendliche mit abgeschlossener Berufsausbildung (in der Regel bis zum vollendeten 25. Lebensjahr)
Was wird gefördert
Förderfähig sind Personal- und Sachkosten im Rahmen der Beratung/ Projektsteuerung und Qualifizierung während der gesamten Projektlaufzeit.


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