Einstiegszeit für Jugendliche
Kurzbeschreibung
Geltungsdauer: Förderung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) gilt vom 01.03.2011 bis 31.12.2013
(Finanziert aus Mitteln des ESF.)
Nähere Informatioen erhalten Sie auch hier.
Ziel der Förderung
Ziel ist die Verbesserung des Zugangs in Beschäftigung sowie die nachhaltige Eingliederung von arbeitslosen Jugendlichen – insbesondere jungen Frauen – in den Arbeitsmarkt auf ausbildungsadäquate Arbeitsplätze.
Wer wird gefördert
- Unternehmen, die eine Betriebsstätte im Land Brandenburg unterhalten
- arbeitslose Jugendliche bis zu 30 Jahren mit abgeschlossener Berufsausbildung
Was wird gefördert
Förderfähig sind Personal- und Sachausgaben der Projektträger im Rahmen der Beratung/ Projektsteuerung und Qualifizierung während der gesamten Projektlaufzeit.



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