Fragen und Antworten zum Elterngeld
- Wo muss man das Elterngeld beantragen?
- Wie lange wird Elterngeld gezahlt?
- Wie können die Eltern den Elterngeldanspruch untereinander aufteilen?
- Welches Einkommen wird bei der Berechnung des Elterngeldes zu Grunde gelegt?
- In welcher Höhe wird das Elterngeld gezahlt?
- Werden Geschwisterkinder bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt?
- Wie hoch ist das Elterngeld bei Mehrlingsgeburten?
- Wird das Elterngeld auf das Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") angerechnet?
Wo muss man das Elterngeld beantragen?
Zuständig sind die Elterngeldstellen der Kreise und kreisfreien Städte in Brandenburg.
Wie lange wird Elterngeld gezahlt?
Das Elterngeld kann in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes in Anspruch genommen werden. Grundsätzlich kann ein Elternteil höchstens für 12 Monate Elterngeld beantragen. Anspruch auf zwei weitere Monatsbeträge haben die Eltern, wenn auch der andere Elternteil mindestens zwei Monate lang Elterngeld bezieht. Alleinerziehende erhalten bis zu 14 Monate Elterngeld. Die Zeit, in der die Mutter Mutterschaftsgeld einschließlich Arbeitgeberzuschuss bezieht, wird auf die Zeit, für die der Mutter Elterngeld zusteht, angerechnet.
Wie können die Eltern den Elterngeldanspruch untereinander aufteilen?
Bis zum 14. Lebensmonat des Kindes gibt es für jeden Monat einen Monatsbetrag, insgesamt also maximal vierzehn. Die Eltern können die Anzahl der Monatsbeträge bis auf die zwei Partnermonate frei untereinander aufteilen. Sie können Elterngeld nacheinander oder gleichzeitig in Anspruch nehmen. Bei gleichzeitigem Bezug reduziert sich aber entsprechend die Laufzeit.
Welches Einkommen wird bei der Berechnung des Elterngeldes zu Grunde gelegt?
Zu Grunde gelegt wird das errechnete durchschnittliche Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit, das in den maßgeblichen zwölf Monaten vor der Geburt bzw. vor Beginn der Mutterschutzfrist erzielt wurde. Zu den Einkünften aus Erwerbstätigkeit zählt auch der Verdienst aus einer geringfügigen Beschäftigung (400 Euro Minijob). Einmal- und Sonderzahlungen, wie z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder Jubiläumszuwendungen, werden nicht bei der Ermittlung des Durchschnittseinkommens berücksichtigt.
In welcher Höhe wird das Elterngeld gezahlt?
Wenn in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes keine Einkünfte aus Erwerbstätigkeit erzielt wurden, steht den Eltern ein Mindestbetrag von monatlich 300 Euro zu. Sofern das Elterngeld aus einem vorangegangenen Erwerbseinkommen berechnet werden soll, beträgt dies in der Regel 67 % bzw. bis 65 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens aus dem 12-Monatszeitraum vor der Geburt/vor der Mutterschutzfrist. Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss werden auf das Elterngeld angerechnet.
Keinen Anspruch auf Elterngeld haben Alleinerziehende, die im Kalenderjahr vor der Geburt mehr als 250.000 Euro versteuert haben und Elternpaare, die zusammen mehr als 500.000 Euro zu versteuerndes Einkommen hatten.
Werden Geschwisterkinder bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt?
Familien mit mehr als einem Kind können einen Geschwisterbonus erhalten. Das nach den allgemeinen Regeln zustehende Elterngeld wird um 10 Prozent, mindestens aber um 75 Euro im Monat erhöht. Bei zwei Kindern im Haushalt besteht der Anspruch auf den Geschwisterbonus solange bis das ältere Geschwisterkind drei Jahre alt ist. Bei drei und mehr Kindern im Haushalt wird es gezahlt, wenn mindestens zwei Kinder das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Wie hoch ist das Elterngeld bei Mehrlingsgeburten?
Zusätzlich zum errechneten Elterngeld werden für jeden Mehrling 300 Euro gezahlt.
Wird das Elterngeld auf das Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") angerechnet?
Grundsätzlich ja. Wer aber vor der Geburt gearbeitet und nur ergänzend Arbeitslosengeld II bezogen hat, bekommt einen Teil des Elterngelds zusätzlich zum Arbeitslosengeld II. Dieser Teil entspricht der Höhe des durchschnittlichen Monatseinkommens vor der Geburt, beträgt aber höchstens 300 Euro.




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