Fragen und Antworten zur Elternzeit

 

 

Unter welchen Voraussetzungen kann Elternzeit in Anspruch genommen werden?

Alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf Elternzeit. Ob  Anspruch besteht, hängt vom Verhältnis zum Kind ab, für das die Elternzeit beantragt wird. Anspruch auf Elternzeit haben grundsätzlich die leiblichen Eltern als auch Adoptiveltern.

Wie lange kann Elternzeit genommen werden?

Die Elternzeit kann mit der Geburt des Kindes bzw. im Anschluss an die Mutterschutzfrist beginnen. Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Die Eltern können den Beginn und das Ende ihrer Elternzeit innerhalb des Zeitraums von 3 Jahren frei wählen.

Wie muss die Elternzeit bei Unternehmen geltend gemacht werden?

Spätestens 7 Wochen bevor die Elternzeit angetreten wird, muss der  Arbeitgeber/die Arbeitgeberin darüber informiert werden. Dazu ist eine schriftliche Erklärung nötig. Die Elternzeit kann frühestens nach 7 Wochen beginnen, nachdem die Erklärung beim Unternehmen eingereicht wurde. Das Unternehmen hat dem Beschäftigten die Elternzeit zu bescheinigen.

Kann während der Elternzeit Teilzeit gearbeitet werden?

Während der Elternzeit dürfen Eltern wöchentlich bis zu 30 Stunden arbeiten.

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Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung?

Wenn während der Elternzeit eine Teilzeittätigkeit aufgenommen werden soll, erwartet der Gesetzgeber, dass der Beschäftigte und das Unternehmen über den Teilzeitwunsch reden und sich auf eine Lösung einigen.
Wenn keine Einigung erzielt wird, gilt ein gesetzlicher Anspruch auf Teilzeitarbeit unter bestimmten Voraussetzungen. Stimmt der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin nicht innerhalb von 4 Wochen der Teilzeitarbeit zu oder lehnt die Tätigkeit ab, besteht die Möglichkeit, vor dem Arbeitsgericht dagegen zu klagen.

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Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen unter der Servicenummer: 0331 6002266 zur Verfügung.

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