Externes Ausbildungsmanagement bei den Kammern

Kurzbeschreibung

Geltungsdauer: Das "Programm zur qualifizierten Ausbildung im Verbundsystem" des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) und des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) gilt bis 31.12.2014
(Finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds - ESF.)

Was wird gefördert:

Förderfähig sind Personal- und Sachausgaben für externe Ausbildungsmanager, die insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei der Akquirierung von Auszubildenden unterstützen und beraten. Ziel ist die Bereitstellung von zusätzlichen betrieblichen Ausbildungsplätzen.
Die maximale Förderung aus ESF- und Landesmitteln beträgt 80 % der zuschussfähigen Gesamtausgaben. Die Kammern müssen sich mit mindestens 20 % beteiligen.

Wer ist antragsberechtigt:

Antragsberechtigt sind die Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern im Land Brandenburg.

Downloads

Bitte speichern Sie sich zuerst den Finanzplan auf Ihren PC und füllen diesen aus, bevor Sie den Antrag im Portal aufrufen! Die ausgefüllte Datei muss als Anlage mit dem Online-Antrag verschickt werden. 

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