Maßnahmen im Bereich der Förderung für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen

Das Land Brandenburg fördert Existenzgründungen als strategischen Ansatz gegen Arbeitslosigkeit. Ziel der Förderung ist es, neue selbständige Arbeit zu schaffen, um somit mittelfristige Arbeitsplatzeffekte zu erzielen.

Im Januar 2010 ist die neue Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie zur Förderung von Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen  bei Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen in Kraft getreten. Die Richtlinie fördert verschiedene Zielgruppen, denen mit Qualifizierungs- und Coachingleistungen ein gut vorbereiteter Start in die Existenzgründung gewährleistet werden soll.

Die Richtlinie gliedert sich in sechs Förderbereiche:

  1. Regionale Lotsendienste und Lotsendienst für Migrantinnen und Migranten
  2. Gründungsservice an den Hochschulen
  3. Beratungsangebot für innovative Gründungen „Innovationen brauchen Mut“
  4. Gründungswerkstätten für junge Leute
  5. Beratungsstellen für Unternehmensnachfolge
  6. Ergänzende experimentelle Aktionen.

Im Februar 2010 wurden die  Projektträger ausgewählt, die anhand ihrer Konzepte eine gute Projektdurchführung erwarten lassen. Die Auswahl erfolgte auf der Grundlage der Richtlinie. Einheitliche Auswahlkriterien bildeten die  Grundlage für die Prüfung des Qualitätsanspruchs bei der geplanten Durchführung der Konzepte.

Am 01.03.2010 erfolgte der Start der Maßnahmen.

Die Auswahl der  Angebote für Beratungs- und Coachingleistungen  durch die Projektträger soll nach entsprechenden Qualitätskriterien für die Gründungsberatung erfolgen. Die Leistungen werden von den Projektträgern auf der Vergabeplattform des Landes Brandenburg und anderen Medien ausgeschrieben.

Die geförderten Qualifizierungs- und Coachingleistungen beziehen sich auf die Vorgründungsphase. Das bedeutet, das Unternehmen kann erst nach abgeschlossener Qualifizierung/Coaching angemeldet werden.

Die für junge Unternehmen notwendigen Qualifizierungen/Coaching bis fünf Jahre nach der Gründung des Unternehmens kann über das Förderprogramm der Bundesregierung „Gründercoaching Deutschland“ in Anspruch genommen werden. Anträge können über die Regionalpartner der Kreditanstalt für Wiederaufbau (kfw) eingereicht werden.

Ihre Ansprechpartnerin in der LASA

Marlis Heydebreck

Tel.-Nr.: (03 31) 60 02-3 47
Fax-Nr.: (03 31) 60 02-4 00
Kontakt

 

Die Richtlinie wird durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.

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