Kompetenzentwicklung in Kunst und Kultur
Kurzbeschreibung
Geltungsdauer
Richtlinie des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) gilt vom 01.01.2011 bis 31.12.2013.
(Finanziert aus Mitteln des ESF.)
Ziel der Förderung
Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen im Kulturbereich. Mithilfe der Kompetenzen aus Kunst und Kultur soll die Strategiefähigkeit von Unternehmen und kulturellen Einrichtungen verbessert werden, um die wirtschaftliche Entwicklung des Landes zu stärken und in der Folge Arbeitsplätze zu schaffen bzw. zu erhalten.
Antragsteller
Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und Personengesellschaften.
Was wird gefördert
Förderfähig sind Personal- und Sachausgaben.



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