Kompetenzentwicklung in Kunst und Kultur

Kurzbeschreibung

Geltungsdauer 
Richtlinie des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) gilt vom 01.01.2011 bis 31.12.2013.
(Finanziert aus Mitteln des ESF.)

Ziel der Förderung
Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen im Kulturbereich. Mithilfe der Kompetenzen aus Kunst und Kultur soll die Strategiefähigkeit von Unternehmen und kulturellen Einrichtungen verbessert werden, um die wirtschaftliche Entwicklung des Landes zu stärken und in der Folge Arbeitsplätze zu schaffen bzw. zu erhalten.

Antragsteller
Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und Personengesellschaften.

Was wird gefördert
Förderfähig sind Personal- und Sachausgaben.

Downloads/Hinweise:

Richtlinie des MWFK zur Kompetenzentwicklung in Kunst und Kultur (PDF)

Bis zum 31.03.2011 nimmt das MWFK Konzepte mit Finanzplänen entgegen, aus denen sich entnehmen lässt, in welcher Weise die Vorhaben zum Erreichen der Förderziele der Richtlinie beitragen soll:

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Referat 31
Dortustr. 36
14467 Potsdam

Hier werden auch inhaltliche Fragen zum Projekt beantwortet:
Frau Sturm, Telefon (0331) 866 47 14
Frau Schubert, Telefon (0331) 866 46 51

Durch das MWFK erfolgt die fachliche Prüfung der Konzepte. Das MWFK informiert die Bewerber über das Ergebnis der Prüfung. Bei einer positiven Bewertung werden die ausgewählten Bewerber aufgefordert, einen elektronischen Antrag über das LASA Portal zu stellen.

Finanzplan

Bitte speichern Sie sich zuerst die Anlagen auf Ihren PC und füllen diese aus, bevor Sie den Antrag im Portal aufrufen! Die ausgefüllten Anlagen müssen mit dem Online-Antrag verschickt werden.

Zum LASA Portal