Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk
Kurzbeschreibung
Geltungsdauer: Das "Programm zur qualifizierten Ausbildung im Verbundsystem" des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) und des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) vom 01.10.2012 gilt bis 31.12.2014
(Finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds - ESF.)
Was wird gefördert
Förderfähig sind überbetriebliche Lehrgänge in anerkannten Ausbildungsberufen für Lehrlinge in der Grundstufe, in der Grundstufe Bau, in der Fachstufe und die ggf. erforderliche Unterbringung in einem Internat.
Wer ist antragsberechtigt
Antragsberechtigt sind die Handwerkskammern im Land Brandenburg, die die Fördermittel an Dritte weiterleiten.



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