Förderung überbetrieblicher Lehrlingsunterweisung im Handwerk
Kurzbeschreibung
Geltungsdauer: Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie (MASGF) gilt bis 31.12.2013
(Gefördert aus Mitteln des ESF.)
Veröffentlichung: Amtsblatt für Brandenburg Nr. 1 vom 14. Januar 2009
Was wird gefördert
Förderfähig sind überbetriebliche Lehrgänge in anerkannten Ausbildungsberufen für Lehrlinge in der Grundstufe, in der Grundstufe Bau, in der Fachstufe und die ggf. erforderliche Unterbringung in einem Internat.
Wer ist antragsberechtigt
Antragsberechtigt sind die Handwerkskammern im Land Brandenburg, die die Fördermittel an Dritte weiterreichen.


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