Förderung überbetrieblicher Lehrlingsunterweisung im Handwerk

Kurzbeschreibung

Geltungsdauer: Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie (MASGF) gilt bis 31.12.2013
(Gefördert aus Mitteln des ESF.)
Veröffentlichung: Amtsblatt für Brandenburg Nr. 1 vom 14. Januar 2009

Was wird gefördert

Förderfähig sind überbetriebliche Lehrgänge in anerkannten Ausbildungsberufen für Lehrlinge in der Grundstufe, in der Grundstufe Bau, in der Fachstufe und die ggf. erforderliche Unterbringung in einem Internat.

Wer ist antragsberechtigt

Antragsberechtigt sind die Handwerkskammern im Land Brandenburg, die die Fördermittel an Dritte weiterreichen.

Downloads

Bitte speichern Sie sich zuerst die Anlagen (Übersicht über Bildungsträger und Lehrgänge) auf Ihren PC und füllen diese aus, bevor Sie den Antrag im Portal aufrufen! Die ausgefüllten Dateien müssen als Anlage mit dem Online-Antrag verschickt werden.