Förderung von Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen bei Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen


Kurzbeschreibung

Geltungsdauer: Die Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) vom 30.12.2009 gilt bis 31.12.2013
(Finanziert aus Mitteln des Landes Brandenburg und des ESF.)

Veröffentlichung: Amtsblatt für Brandenburg Nr. 4 vom 03.02.2010

Was wird gefördert?

Die Richtlinie hat zum Ziel, neue selbstständige Arbeit im Land Brandenburg zu schaffen, um somit mittelfristig Arbeitsplatzeffekte zu erzielen.
Gefördert werden Sach- und Personalausgaben für die Aufgaben des Projektmanagements und Ausgaben für externe Leistungserbringer.
Bei der Förderung handelt es sich für die ExistenzgründerInnen um eine so genannte "de minimis"-Beihilfe (PDF).

Gefördert werden:

  1. Regionale Lotsendienste und Lotsendienste für Migrantinnen und Migranten
  2. Gründungsservice an Brandenburger Hochschulen
  3. Beratungsangebote für innovative Gründungen "Innovationen brauchen Mut"
  4. Gründungswerkstätten für junge Leute
  5. Beratungsstellen für die Unternehmensnachfolgen
  6. Ergänzende experimentelle Aktionen 

Online-Antragstellung

Bitte speichern Sie sich zuerst den für Sie zutreffenden Finanzplan (entsprechend der zu beantragendenden Förderung nach Punkt 1 bis 6 der Richtlinie) auf Ihren PC und füllen diesen aus, bevor Sie den Antrag im Portal aufrufen. Die ausgefüllten Dateien müssen als Anlage mit dem Online-Antrag verschickt werden.

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