Förderung von Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen bei Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen
Kurzbeschreibung
Geltungsdauer: Die Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) vom 30.12.2009 gilt bis 31.12.2013
(Finanziert aus Mitteln des Landes Brandenburg und des ESF.)
Veröffentlichung: Amtsblatt für Brandenburg Nr. 4 vom 03.02.2010
Was wird gefördert?
Die Richtlinie hat zum Ziel, neue selbstständige Arbeit im Land Brandenburg zu schaffen, um somit mittelfristig Arbeitsplatzeffekte zu erzielen.
Gefördert werden Sach- und Personalausgaben für die Aufgaben des Projektmanagements, Ausgaben für externe Leistungserbringer und ggf. Kinderbetreuungsausgaben der Gründungswilligen.
Bei der Förderung handelt es sich für die ExistenzgründerInnen um eine so genannte "de minimis"-Beihilfe (PDF).
Gefördert werden:
- Regionale Lotsendienste und Lotsendienste für Migrantinnen und Migranten
- Gründungsservice an Brandenburger Hochschulen
- Beratungsangebote für innovative Gründungen "Innovationen brauchen Mut"
- Gründungswerkstätten für junge Leute
- Beratungsstellen für die Unternehmensnachfolgen
- Ergänzende experimentelle Aktionen
Die Antragsfrist der Lotsendienste für Migrantinnen und Migranten ist verlängert bis 21.04.2010!
Merkblatt zur Antragstellung (PDF)
Anlage zum Merkblatt (Hinweise zum Konzept) (PDF)


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