Förderung von Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen bei Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen
Kurzbeschreibung
Geltungsdauer: Die Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) vom 30.12.2009 gilt bis 31.12.2013
(Finanziert aus Mitteln des Landes Brandenburg und des ESF.)
Veröffentlichung: Amtsblatt für Brandenburg Nr. 4 vom 03.02.2010
Was wird gefördert?
Die Richtlinie hat zum Ziel, neue selbstständige Arbeit im Land Brandenburg zu schaffen, um somit mittelfristig Arbeitsplatzeffekte zu erzielen.
Gefördert werden Sach- und Personalausgaben für die Aufgaben des Projektmanagements und Ausgaben für externe Leistungserbringer.
Bei der Förderung handelt es sich für die ExistenzgründerInnen um eine so genannte "de minimis"-Beihilfe (PDF).
Gefördert werden:
- Regionale Lotsendienste und Lotsendienste für Migrantinnen und Migranten
- Gründungsservice an Brandenburger Hochschulen
- Beratungsangebote für innovative Gründungen "Innovationen brauchen Mut"
- Gründungswerkstätten für junge Leute
- Beratungsstellen für die Unternehmensnachfolgen
- Ergänzende experimentelle Aktionen



Druckversion