Kooperationen zwischen Unternehmen

Kurzbeschreibung

Geltungsdauer: Die Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) vom 26.04.2010 gilt bis 31.12.2010.

Veröffentlichung: Amtsblatt für Brandenburg Nr. 19 vom 19.05.2010 
(Gefördert aus Mitteln des ESF und des Landes Brandenburg)

Was wird gefördert 

Gefördert werden kann das externe Netzwerkmanagement

  • zum Aufbau von regionalen oder branchenbezogenen Qualifizierungsnetzwerken
  • zur Konsolidierung von regionalen oder branchenbezogenen Qualifizierungsnetzwerken oder
  • zum Aufbau von Arbeitgeberzusammenschlüssen
    (Informationen zu Arbeitgeberzusammenschlüssen finden Sie unter: www.arbeitgeberzusammenschluesse.de)

Art und Umfang der Förderung

Förderfähig sind Ausgaben für einen Zeitraum von 6 bis 24 Monaten für externes Netzwerkmanagement, Honorare für weitere externe Personalleistungen, spezifische Ausgaben bei transnationalen Netzwerkaktivitäten sowie Kinderbetreuungsausgaben .

Die beteiligten Unternehmen müssen sich an der Finanzierung der Gesamtausgaben beteiligen.


Antragsschluss ist

  • der 31. August 2010, wenn der beantragte Maßnahmebeginn zwischen dem 01. Dezember 2010 und dem 30. April 2011 liegt.

Online-Antragstellung

Bitte speichern Sie sich zuerst den Finanzplan auf Ihrem PC und füllen diesen aus, bevor Sie den Antrag im Portal aufrufen!

Zum LASA Portal

Für Fragen und Beratung zur Richtlinie zur Förderung von Kooperationen zwischen KMU in Qualifizierungsnetzwerken stehen Ihnen die Regionalmanager für Fachkräftesicherung in Ihrer Region gern zur Verfügung.

 

Gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg.

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