Kooperationen zwischen Unternehmen
Kurzbeschreibung
Geltungsdauer: Die Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) vom 26.04.2010 gilt bis 31.12.2010.
Veröffentlichung: Amtsblatt für Brandenburg Nr. 19 vom 19.05.2010
(Gefördert aus Mitteln des ESF und des Landes Brandenburg)
Was wird gefördert
Gefördert werden kann das externe Netzwerkmanagement
- zum Aufbau von regionalen oder branchenbezogenen Qualifizierungsnetzwerken
- zur Konsolidierung von regionalen oder branchenbezogenen Qualifizierungsnetzwerken oder
- zum Aufbau von Arbeitgeberzusammenschlüssen
(Informationen zu Arbeitgeberzusammenschlüssen finden Sie unter: www.arbeitgeberzusammenschluesse.de)
Art und Umfang der Förderung
Förderfähig sind Ausgaben für einen Zeitraum von 6 bis 24 Monaten für externes Netzwerkmanagement, Honorare für weitere externe Personalleistungen, spezifische Ausgaben bei transnationalen Netzwerkaktivitäten sowie Kinderbetreuungsausgaben .
Die beteiligten Unternehmen müssen sich an der Finanzierung der Gesamtausgaben beteiligen.
Antragsschluss ist
- der 31. August 2010, wenn der beantragte Maßnahmebeginn zwischen dem 01. Dezember 2010 und dem 30. April 2011 liegt.




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