Qualifizierung im Justizvollzug

Kurzbeschreibung

Geltungsdauer: Richtlinie des Ministeriums der Justiz (MdJ) vom 26.02.2009 gilt bis 31.12.2013

Veröffentlicht: Amtsblatt für Brandenburg
(Finanziert aus Mitteln des Landes Brandenburg und des ESF.)

Mit dieser Richtlinie können folgende Qualifizierungsmaßnahmen im Justizvollzug des Landes Brandenburg gefördert werden:

  1. Erstausbildung im Jugendvollzug zur Herstellung von Chancengleichheit inhaftierter junger Gefangener beim Zugang zum Arbeitsmarkt nach Entlassung oder
  2. Berufliche Qualifizierung zur Verbesserung der beruflichen Vermittlungschancen erwachsener Gefangener nach der Haftentlassung oder
  3. Berufliche Förderung durch die Vermittlung von praktischen Fertigkeiten und sozialen Schlüsselqualifikationen zur Herstellung, Erhaltung oder Erweiterung der beruflichen Vermittlungschancen junger Gefangener nach der Haftentlassung.

Der ESF- Interventionshöchstsatz beträgt 75 %. Für die Gesamtfinanzierung einer Maßnahme sind daher nationale Mittel von mindestens 25 % nachzuweisen. Die Antragsteller haben darzulegen, durch welche nationalen Mittel die Gesamtfinanzierung sichergestellt wird.

Der geförderte Stundensatz beträgt für Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung und Integration durchschnittlich bis zu 5 EUR und für die Erstausbildung bis zu 6 EUR. Höhere Stundensätze sind in begründeten Ausnahmefällen möglich, wenn die Maßnahme aufgrund ihres Weiterbildungsinhaltes, der Teilnehmerzahl oder anderer besonderer Umstände erhöhte Kosten bedingt.

Antragstellung

Antragentgegennehmende Stelle (Papierform):

Ministerium der Justiz (MdJ)
Referat III/3
Frau Theine
Heinrich-Mann-Alle 107
14467 Potsdam
Telefon: (03 31) 866 34 33

Text zum Download

Richtlinie 2009 (PDF)

Online-Antragstellung

Nach positivem Votum des Ministeriums für Justiz:

Zum LASA Portal