Qualifizierung im Justizvollzug
Kurzbeschreibung
Geltungsdauer: Richtlinie des Ministeriums der Justiz (MdJ) vom 26.02.2009 gilt bis 31.12.2013
Veröffentlicht: Amtsblatt für Brandenburg
(Finanziert aus Mitteln des Landes Brandenburg und des ESF.)
Mit dieser Richtlinie können folgende Qualifizierungsmaßnahmen im Justizvollzug des Landes Brandenburg gefördert werden:
- Erstausbildung im Jugendvollzug zur Herstellung von Chancengleichheit inhaftierter junger Gefangener beim Zugang zum Arbeitsmarkt nach Entlassung oder
- Berufliche Qualifizierung zur Verbesserung der beruflichen Vermittlungschancen erwachsener Gefangener nach der Haftentlassung oder
- Berufliche Förderung durch die Vermittlung von praktischen Fertigkeiten und sozialen Schlüsselqualifikationen zur Herstellung, Erhaltung oder Erweiterung der beruflichen Vermittlungschancen junger Gefangener nach der Haftentlassung.
Der ESF- Interventionshöchstsatz beträgt 75 %. Für die Gesamtfinanzierung einer Maßnahme sind daher nationale Mittel von mindestens 25 % nachzuweisen. Die Antragsteller haben darzulegen, durch welche nationalen Mittel die Gesamtfinanzierung sichergestellt wird.
Der geförderte Stundensatz beträgt für Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung und Integration durchschnittlich bis zu 5 EUR und für die Erstausbildung bis zu 6 EUR. Höhere Stundensätze sind in begründeten Ausnahmefällen möglich, wenn die Maßnahme aufgrund ihres Weiterbildungsinhaltes, der Teilnehmerzahl oder anderer besonderer Umstände erhöhte Kosten bedingt.



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