Qualifizierung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

Kurzbeschreibung

Geltungsdauer:
Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie (MASGF) zur Förderung der Kompetenzentwicklung durch Qualifizierung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vom 24.07.2008 in der Fassung der Änderung vom 13.08.2009 gilt bis 31.12.2010. (Finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds - ESF.)

Veröffentlichung:
Amtsblatt für Brandenburg Nr. 35 vom 03.09.2008

Was wird gefördert

1. Die Qualifizierung von Beschäftigten und des Managements auf Basis betrieblicher Qualifizierungsbedarfe (Punkt 2.2.1 der Richtlinie) mit 300 bis 3.000 EUR pro Teilnehmer,
2. die Qualifizierung in KMU in spezifischen Themenfeldern (Punkt 2.2.2 der Richtlinie) mit 300 bis 10.000 EUR pro KMU und
3. ein Personalcheck für Fachkräftesicherung (Punkt 2.2.3 der Richtlinie) mit 300 bis 4.000 EUR pro KMU (je nach Unternehmensgröße).

Darüber hinaus ist die Förderung von Kinderbetreuungsausgaben während der Qualifizierung unter 1. und 2. in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten möglich.

Die Qualifizierungsbedarfe nach 1. und 2. müssen aus einer gültigen Qualifikatonsbedarfsanalyse hervorgehen. Ein Muster dafür sowie die zu führenden Teilnehmerlisten können Sie bereits jetzt im Vorfeld einer Antragstellung herunterladen, ausfüllen und später mit dem Online-Antrag im Portal an die LASA schicken (siehe rechts unter "Downloads"!).

Eigenbeteiligung

Die beteiligten KMU müssen mindestens 20 % zu den Ausgaben der Qualifizierungen beisteuern.

Bildungsanbieter

Die Organisationsträger und Bildungsanbieter müssen über ein überprüftes und überwachtes System zur Sicherung der Qualität verfügen, eine Förderung kann sonst nicht gewährt werden.

Hinweise und Downloads

Die Antragstermine laut Richtlinie sind ab 01.04.2009 aufgehoben.
Dies bedeutet, dass eine Antragstellung fortlaufend möglich ist. Die vollständigen Antragsunterlagen müssen mindestens 6 Wochen und höchstens 12 Wochen vor dem geplanten Maßnahmebeginn elektronisch über das LASA-Portal eingereicht werden.

Richtlinie zur Förderung der Kompetenzentwicklung durch Qualifizierung in KMU vom 24.07.2008 in der Fassung der Änderung vom 13.08.2009 (PDF)

Checkliste der einzureichenden Unterlagen für eine Antragstellung (PDF)

Hinweise zur Qualitätssicherung bei Organisationsträgern und Bildungsanbietern (PDF)

Sollten sich Fragen insbesondere zu den Systemen der Qualitätssicherung oder zum Personalcheck für Fachkräftesicherung ergeben, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter/innen in den Regionalbüros für Fachkräftesicherung in Ihrer Nähe!

Handbuch der EU zur KMU-Definition (PDF)

Online-Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt online über das LASA Portal. Bevor Sie das Antragsformular im LASA Portal aufrufen können, müssen Sie Ihre Stammdaten über das Portal an die LASA übermitteln. Erst dann ist der Zugang zum Antrag freigeschaltet.

Anleitung zur Nutzung des LASA Portals (PDF)

Bitte laden sie hier vor Antragstellung folgende Anlagen herunter!
Diese Anlagen müssen ausgefüllt mit dem Online-Antrag übersendet (z. B. als Dateianhang) oder nachgereicht (z. B. eingescannt) werden:

Anlagen zur Antragsstellung

Qualifikationsbedarfsanalyse-QBA nach 2.2.1 und 2.2.2 der Richtlinie (Word)

Teilnehmerliste für 2.2.1 der Richtlinie (Excel)

Teilnehmerliste für 2.2.2 der Richtlinie (Excel)

Teilnehmerliste für 2.2.3 der Richtlinie (Excel)

Nur bei Antragstellung durch einen Organisations-/Bildungsträger (bei Beantragung von 2.2.1 und 2.2.2 der Richtinie):

Angaben zu den beteilgten Unternehmen (Word)

Erklärungen der beteiligten Unternehmen (Word)

Finanzplan 2010/2011 (Excel) 

Zum LASA Portal

Anlagen zum Verwendungsnachweis

Muster-Teilnehmerliste (Excel)

Muster Zahlenmäßiger Nachweis, wenn Antragsteller ein KMU ist (Excel)