Qualifizierung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
Kurzbeschreibung
Geltungsdauer:
Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie (MASGF) zur Förderung der Kompetenzentwicklung durch Qualifizierung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vom 24.07.2008 in der Fassung der Änderung vom 13.08.2009 gilt bis 31.12.2010. (Finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds - ESF.)
Veröffentlichung:
Amtsblatt für Brandenburg Nr. 35 vom 03.09.2008
Was wird gefördert
1. Die Qualifizierung von Beschäftigten und des Managements auf Basis betrieblicher Qualifizierungsbedarfe (Punkt 2.2.1 der Richtlinie) mit 300 bis 3.000 EUR pro Teilnehmer,
2. die Qualifizierung in KMU in spezifischen Themenfeldern (Punkt 2.2.2 der Richtlinie) mit 300 bis 10.000 EUR pro KMU und
3. ein Personalcheck für Fachkräftesicherung (Punkt 2.2.3 der Richtlinie) mit 300 bis 4.000 EUR pro KMU (je nach Unternehmensgröße).
Darüber hinaus ist die Förderung von Kinderbetreuungsausgaben während der Qualifizierung unter 1. und 2. in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten möglich.
Die Qualifizierungsbedarfe nach 1. und 2. müssen aus einer gültigen Qualifikatonsbedarfsanalyse hervorgehen. Ein Muster dafür sowie die zu führenden Teilnehmerlisten können Sie bereits jetzt im Vorfeld einer Antragstellung herunterladen, ausfüllen und später mit dem Online-Antrag im Portal an die LASA schicken (siehe rechts unter "Downloads"!).
Eigenbeteiligung
Die beteiligten KMU müssen mindestens 20 % zu den Ausgaben der Qualifizierungen beisteuern.
Bildungsanbieter
Die Organisationsträger und Bildungsanbieter müssen über ein überprüftes und überwachtes System zur Sicherung der Qualität verfügen, eine Förderung kann sonst nicht gewährt werden.


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