Förderung der Qualifizierung und Stärkung der beruflichen Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe und der Weiterbildung
Kurzbeschreibung
Geltungsdauer: Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) vom 29.09.2007 gilt bis 31.12.2013
(Finanziert aus Mitteln des Landes Brandenburg und des ESF.)
Ziel der Förderung
Ziel ist die Verbesserung der Qualität der Aus-, Fort- und Weiterbildung im Land Brandenburg.
Was wird gefördert
Gefördert werden Sach- und Personalausgaben sowie teilnehmerbezogene Ausgaben mit bis zu 75 % der zuschussfähigen Gesamtausgaben. Die nationale Kofinanzierung ist aus Landes-, Dritt- oder Eigenmittel zu erbringen.
Fördergegenstand
- Qualifizierungsmaßnahmen für Lehrkräfte in der Beruflichen Weiterbildung
- Tätigkeits- und berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahmen für Beschäftigte in der Jugendhilfe
- Berufsgruppenübergreifende Qualifizierungsmaßnahmen für Lehrkräfte und Beschäftigte in der Jugendhilfe
- Vernetzungs- und/oder Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeiter/innen in der Weiterbildung von Erwachsenen oder zur Implementierung neuer Weiterbildungskonzepte zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit Erwachsener


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