Arbeit für Brandenburg
Kurzbeschreibung
Geltungsdauer: Die Richtlinie gilt vom 01.07.2010 bis 31.12.2014.
(Finanziert aus Mitteln des Landes Brandenburg.)
Veröffentlichung: Amtsblatt für Brandenburg
Ziel der Förderung
Ziel des Programms ist es, (insbesondere älteren) Langzeitarbeitslosen berufliche Perspektiven zu eröffnen und sozialer Ausgrenzung entgegenzuwirken. Insbesondere durch die kommunale Verankerung der Arbeiten soll zudem ein Beitrag zur Stärkung der kommunalen Strukturen geleistet werden.
Was wird gefördert
Mit „Arbeit für Brandenburg“ werden befristete sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (ohne Beiträge zur Arbeitslosenversicherung) für Langzeitarbeitslose im gemeinwohlorientierten Bereich gefördert. Die Förderung beträgt im Regelfall 250 EUR pro Teilnehmenden und Monat für Lohn- und Sozialversicherungsausgaben.
„Arbeit für Brandenburg“ knüpft an bestehende Arbeitsförderinstrumente an. Das können sowohl Arbeitsförderinstrumente des SGB II und SGB III als auch kompatible Förderprogramme des Bundes (z. B. Bürgerarbeit) und des Landes sein.
Darüber hinaus ist in Sonderfällen die Förderung von Betreuung/Qualifizierung möglich. Hier ist eine gesonderte Antragstellung im Rahmen der vom MASF erteilten Kontingente notwendig. Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem unten verlinkten Handlungsleitfaden!
Wer ist antragsberechtigt
Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte sowie überregional tätige Verbände und Vereine*.
Regional tätige Projektträger, die Interesse an der Umsetzung von "Arbeit für Brandenburg" haben, wenden sich bitte an die Kreise bzw. kreisfreien Städte in ihrer Region.




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