Spezifische Verbundausbildung
Kurzbeschreibung
Geltungsdauer: Das "Programm zur qualifizierten Ausbildung im Verbundsystem" des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) und des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) gilt bis 31.12.2014.
(Finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds - ESF.)
Abweichend von der Richtlinie müssen die Anträge für das Ausbildungsjahr 2011/2012 bis zum 01.11.2011 gestellt und die Ausbildungsverträge bis zum 01.01.2012 abgeschlossen sein.
Bitte beachten Sie, dass zwischen Antragtellung im LASA Portal und geplantem Maßnahmebeginn mindestens drei Wochen einzuplanen sind!
Was wird gefördert:
Gefördert wird die spezifische Ausbildung im Verbund mit dem Ziel, Probleme der Passfähigkeit zu vermeiden bzw. zu lösen (Matching-Probleme), indem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Besetzung von offenen Ausbildungsplätzen unterstützt werden. Dabei sollen Betriebe durch den Verbundpartner (Bildungsdienstleister) motiviert und unterstützt werden, Jugendlichen mit schlechten Startchancen eine Ausbildung zu ermöglichen. Diese Jugendlichen müssen von der Agentur für Arbeit, den Jobcentern oder den optierenden Kommunen zugewiesen werden.
Wer kann Anträge stellen:
Antragsteller sind Bildungsdienstleister mit Betriebsstätte oder Sitz im Land Brandenburg. Der Antragsteller muss die notwendigen organisatorischen und fachlichen Voraussetzungen für die Durchführung der förderfähigen Projekte besitzen bzw. auf Grund seiner Erfahrung und Kompetenz für eine ordnungsgemäße Durchführung und Abrechnung der Projekte geeignet sein. Das heißt, die erforderliche Eignung muss vorliegen und von der zuständigen Kammer bestätigt werden.
Wie hoch ist die Förderung:
Pro Auszubildenden in kaufmännischen Berufen werden bis zu 8.000 EUR und in gewerblich technischen Berufen bis zu 10.000 EUR für Sach- und Personalausgaben des Antragstellers gefördert.



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