Transnationaler Wissens- und Erfahrungsaustausch
Kurzbeschreibung
Geltungsdauer: Die Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) zur Förderung von Projekten zum transnationalen Wissens- und Erfahrungsaustausch gilt bis 31.12.2013.
Veröffentlichung: Amtsblatt für Brandenburg vom 27.05.2009
Ziel der Förderung
Der Austausch und die Zusammenarbeit von Menschen und Regionen mit Partnern aus anderen europäischen Mitgliedsstaaten soll vertieft werden und zur Entwicklung und Verbreitung arbeitspolitischer Innovationen beitragen. Dabei gilt es, aus den Erfahrungen anderer Länder zu lernen wie auch im Gegenzug die in Brandenburg gesammelten Erfahrungen in den internationalen Diskussionsprozess um eine effektive und effiziente Gestaltung einer zukunftsorientierten Arbeitspolitik einzubringen.
Was wird gefördert
Aktion 1 - Transnationale Kooperationen/Erfahrungsaustausche:
Personal- und Sachausgaben
Aktion 2 - Beratungsaktivitäten zu transnationalem Projektmanagement oder zur Vermittlung von transnationalen Partnern:
Honorarkosten
Wer ist antragsberechtigt
Antragsberechtigt sind juristische Pesonen des privaten oder öffentlichen Rechts mit einem Standort oder einer örtlichen Zuständigkeit im Land Brandenburg.
Wann können Anträge gestellt werden
Aktion 1: zum 31.03. und 30.09. eines Jahres
Aktion 2: fortlaufend



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