Transnationalität
Die ESF-Verordnung für die Förderperiode 2007-13 fordert zum ersten Mal in der Strukturfondsförderung das Thema Transnationalität in die Mainstream-Programme zu integrieren. Eine der Grundideen ist, dass nun auch in den regionalen ESF-Programmen der Europagedanke zu den Bürgern getragen wird. Des Weiteren soll der Austausch zu bereits vorhandenen innovativen Lösungsansätzen europaweit befördert werden.
Transnationale Kooperation soll als ein Instrument zur Weiterentwicklung der Brandenburger Arbeitspolitik genutzt werden. Die beteiligten Arbeitsmarktakteure haben die Chance ihre Handlungsmöglichkeiten zu erweitern und neue Ansätze zu entwickeln.
Der kombinierte Ansatz im ESF-OP Brandenburg stellt sich wie folgt dar:
Transnationalität als Querschnittsthema zielt vor allen Dingen auf Maßnahmen ab, die die Qualifizierung über Austauschprogramme, Praktika, aber auch Austauschseminare fördert. Es wird geprüft, welche Richtlinien sich für die Erweiterung des transnationalen Aspekts anbieten und wo sinnvoll Anreize für transnationale Maßnahmen geschaffen werden können. Transnationalität wird somit als Querschnittsziel in vorhandene und neue Richtlinien integriert.
In der Prioritätsachse "Transnationale Maßnahmen" gibt es im Rahmen einer Richtlinie die Möglichkeit ein breites Spektrum an arbeitpolitischen Themen im europäischen Vergleich zu bearbeiten. Hier soll die Methode „Transnationalität“ gefördert und entwickelt werden, d.h. transnationale Zusammenarbeit mit dem Ziel des Erkenntnisgewinns für Akteure der Arbeitspolitik und der Effizienzsteigerung durch neue Handlungsmöglichkeiten. Deswegen wird der Erfahrungsaustausch und das gegenseitige Lernen von guten Praktiken zwischen verschiedenen Akteuren aus Brandenburg und anderen EU-Mitgliedstaaten gefördert. Brandenburg ist dabei nicht nur in der Rolle des Lernenden, sondern es sollen auch Ansätze, die wir entwickelt und erfolgreich erprobt haben, in anderen europäischen Regionen bekannt gemacht werden.
Die Antragstellung erfolgt online über das Web-Portal der LASA. Für die inhaltliche Beratung zu den Antragskonzepten steht Ihnen die ESF Technische Hilfe bei der BBJ Consult AG zur Verfügung (Frau Dr. Schallau, Tel. 030 814068144).
Hier finden Sie die genehmigten Projekte der 1. Antragsrunde, der 2. Antragsrunde, der 3. Antragsrunde, der 4. Antragsrunde, der 5. Antragsrunde, der 6. Antragsrunde sowie der 7. Antragsrunde. Die laufenden Projekte werden von der LASA Brandenburg GmbH inhaltlich begleitet. Sollten Sie Fragen zu laufenden Projekten haben, wenden Sie sich bitte an die Beraterin.




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