Beratungsstellen für Unternehmensnachfolge
Die Beratungsstellen für Unternehmensnachfolge moderieren seit dem Jahr 2006 die Prozesse bei einer Unternehmensnachfolge im Land Brandenburg. Sie sind aus einem erfolgreichen Modell der gleichnamigen Innopunktkampagne hervorgegangen. Im Jahr 2007 wurde dieser Förderansatz in die Regelförderung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie aufgenommen.
Welche Beratung wird angeboten?
Die Beratungsstelle übernimmt den Moderationsprozess, der den Ausgleich der gegenseitigen Interessen von Übergeber/-in und Übernehmer/-in beinhaltet. Ziel ist eine erfolgreiche Übergabe des Unternehmens an die Nachfolgerin oder den Nachfolger.
Die individuelle Beratung sowie die Qualifizierung beider am Nachfolgeprozess beteiligten Partner wir durch professionelle Coaches gewährleistet.
Wer wird beraten?
- Klein- und mittelständische Unternehmen im Land Brandenburg, die innerhalb des Förderzeitraumes ihr Unternehmen rechtsverbindlich an einen Übernehmer/-in übergeben werden
- Übernehmer/-innen, die ein Klein- und mittelständisches Unternehmen im Land Brandenburg übernehmen wollen
- Die Unternehmen müssen bis zu 30% der Ausgaben für die individuelle Qualifizierung und Beratung tragen
Wo wird beraten?
Die Beratungsstellen für Unternehmensnachfolge sind bei den Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern des Landes Brandenburg angesiedelt. Diese arbeiten in Kooperation und bieten in den ihnen zugeordneten Kammerbezirken die Beratung an. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
Wie gestaltet sich der Beratungsablauf?
Die Projektträger arbeiten nach einem einheitlichen Prozessablauf. Nähere Informationen dazu finden Sie im Projektleitfaden.
Die Lasa Brandenburg GmbH erarbeitete gemeinsam mit den Beratungsstellen Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
Wie erfolgt die Antragstellung?
- Die Übergeber/-innen und/ oder Übernehmer/-innen wenden sich an die in ihrem Kammerbezirk ansässige Beratungsstelle für Unternehmensnachfolgen und vereinbaren einen Termin zu einem Erstgespräch. Dort erfahren sie den Ablauf und die weiteren Bedingungen für die Teilnahme am Programm.
- Eine Auszahlung des Geldes an den Übergeber/-in oder Übernehmer/-in erfolgt nicht. Alle Aufgaben zur Auswahl, Vertragsbindung und Bezahlung externer Fachexperten übernimmt die Beratungsstelle für die Unternehmensnachfolge





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