Förderung von Ausbildungsverbünden und Zusatzqualfikationen
Kurzbeschreibung
Geltungsdauer: Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie (MASGF) vom 07.08.2008 gilt bis 31.12.2010 - Eine Förderung ist jedoch für das gesamte Ausbildungsjahr 2010/2011 (also über den 31.12.2010 hinaus) möglich.
(Finanziert aus Mitteln des Landes Brandenburg und des Europäischen Sozialfonds.)
Veröffentlichung: Amtsblatt für Brandenburg
Bitte beachten Sie, dass zwischen Antragtellung im LASA Portal und geplantem Maßnahmebeginn mindestens 14 Tage einzuplanen sind!
Was wird gefördert:
Gefördert werden Ausgaben für Teile der Berufsausbildung im Verbund mit 15 EUR pro Tag und Auszubildenden in kaufmännischen und 20 EUR pro Tag und Auszubildenden in gewerblich-technischen Berufen. Die Entsendung zum Verbundpartner muss mindestens 5 zusammenhängende Ausbildungstage im Verbund in einem Ausbildungsjahr betragen.
Darüber hinaus kann die Vermittlung von Zusatzqualifikationen mit 5 EUR pro Stunde und Auszubildenden für mindestens 40 und höchstens 100 Stunden während der gesamten Ausbildungszeit gefördert werden.
Neu ist die Förderung des Einsatzes von Ausbildungscoaches in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Rahmen der Richtlinie mit bis zu 750 EUR pro KMU für die Dauer eines Ausbildungjahres. Dabei muss ein Ausbildungscoach mindestens 40 Stunden pro Unternehmen eingesetzt werden.
Ausbildungscoaches sind beauftragte externe Personen, die betriebliche Ausbilder in KMU durch Beratung und Qualifizierung bei der Verbesserung der Ausbildungsqualität unterstützen insbsondere dann, wenn schwervermittelbare Jugendliche ausgebildet werden. Diese Förderung wird nur einmalig pro KMU während der Laufzeit der Richtlinie (bis 31.12.2010) gewährt.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Richtlinie!


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