Akzente - Nach der Instrumentenreform - Nr. 2/2012

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Wie sich die Instrumentenreform auf die Arbeitsförderung des Landes auswirkt

‚Arbeit für Brandenburg‘ wurde häufig mit Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante kombiniert. Das Regionalbudget ergänzte Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung um Qualifizierungsanteile. Die meisten Gründer der Lotsendienste erhielten den Gründungszuschuss. Jetzt sind neue Kombinationen und Maßnahmen gefragt. Das Land und die Träger stellen sich darauf ein.

 

Produkte des Regionalbudgetprojekts 'Wanderwegemanagement' im Landkreis Potsdam-Mittelmark
Produkte des Regionalbudgetprojekts 'Wanderwegemanagement' im Landkreis Potsdam-Mittelmark

Regionalbudget - veränderte Bedingungen

Das Regionalbudget startete im März in seine V. Förderphase. Das Brandenburger Arbeitsministerium stellt dafür pro Jahr 25 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds zur Verfügung. Die Landkreise und kreisfreien Städte hatten in der Planung der V. Förderphase Änderungen zu berücksichtigen.

Viele der Regionalbudgetprojekte bauen auf Instrumente des SGB II/III auf. Besonders deutlich wirkt sich die Reform durch die Reduzierung der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung aus oder durch den Wegfall der Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante. Einige Träger offerieren dennoch Beschäftigungsangebote, allerdings ohne Vergütung für die Teilnehmenden. Diese Angebote müssen besonders attraktiv sein, denn die Teilnahme ist freiwillig. Neben diesem neuen Ansatz ist auch festzustellen, dass sich der Anteil der Betreuungs- und Qualifizierungsprojekte erhöht hat.

Der neue Aktivierungsgutschein spielt bisher noch keine Rolle. Aber viele Träger bereiten sich schon darauf vor, ihre Maßnahmen zertifizieren zu lassen.

Heike Hofmann, LASA Brandenburg GmbH

 

Selbstständig statt arbeitslos - Reform erschwert den Übergang

Sie sind nach der Reform schlechter gestellt: Gründungsinteressierte, die Arbeitslosengeld I beziehen und die mit dem geänderten Gründungszuschuss schlechtere Konditionen haben. Arbeitslosengeld-II-Bezieher sind davon nicht betroffen. Für Selbstständige, die zusätzlich auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind, bietet die Reform sogar neue Möglichkeiten.

Seit Ende Dezember 2011 steht für den Gründungszuschuss weniger Geld zur Verfügung und er ist nur noch eine Ermessensleistung. Die Mitarbeiter in den Arbeitsagenturen entscheiden, ob Gründungsinteressierte den Zuschuss erhalten. „Das hat die eingespielte Zusammenarbeit zwischen den Lotsendiensten und den Agenturen verändert“, sagt Marlies Heydebreck, LASA. „Die Agenturen setzen darauf, in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln, sie verweisen Gründungswillige kaum noch an die Lotsendienste.“ Bleibe es so, werden die Lotsendienste verstärkt Teilnehmer akquirieren, bisher gab es mehr Nachfragen als Plätze.

2010 und 2011 haben die Lotsendienste insgesamt 1.889 Gründungen begleitet. Bei 1.358 Vorhaben haben die Gründer den Gründungszuschuss bekommen, 423 Gründer bekamen Einstiegsgeld.

Jobcenter - Restriktiver beim Einstiegsgeld

Für Selbstständige, die zusätzlich auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind, bietet die Reform neue Möglichkeiten. Die Jobcenter können Beratung und Qualifizierung fördern. Das Einstiegsgeld geben die Jobcenter inzwischen restriktiver aus. „Sie prüfen stärker, ob Gründungsidee und Gründer geeignet sind. Dabei nutzen sie verstärkt die Assessment-Center der Lotsendienste.“  (jac)

Infos
ESF-Logo Land BrandenburgDie regionalen Lotsendienste werden aus Mitteln des ESF
und des Landes gefördert.

 

Arbeit für Brandenburg

Das Landesprogramm ‚Arbeit für Brandenburg‘ (AfB) knüpft an andere Förderprogramme an, um qualitative Standards bei der öffentlich geförderten Beschäftigung zu sichern. Bisher wurde AfB vor allem mit ‚Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante‘ sowie seit 2011 mit dem Modellprojekt ‚Bürgerarbeit‘ des Bundes kombiniert.

Beide Instrumente stehen ab April beziehungsweise ab Mai nicht mehr für Neubewilligungen von AfB-Stellen zur Verfügung. Danach kann das Land ‚Arbeit für Brandenburg‘ nur noch mit der Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) nach § 16e SGB II kombinieren.

7,50 Euro pro Stunde - mindestens

Das Land hat ‚Arbeit für Brandenburg‘ als Kofinanzierung für andere Programme konzipiert, um qualitative Standards bei öffentlich geförderter Beschäftigung zu sichern. Dazu gehören vor allem ein Lohn in Höhe von mindestens 7,50 Euro pro Stunde und in der Regel zweijährige Beschäftigungsmöglichkeiten.

Ungünstigere Förderkonditionen

„Die Förderkonditionen der Arbeitsverhältnisse nach § 16e sind im Vergleich zur Entgeltvariante ungünstiger, beispielsweise können durch die Jobcenter nur individuelle Zuschüsse bis maximal 75 Prozent der Lohnkosten geleistet werden“, sagt Sabine Heinrich vom Brandenburger Arbeitsministerium. „Das erschwert gerade die Nutzung im gemeinwohlorientierten Bereich.“ Und für AfB gilt die Vorgabe, dass die zu verrichtenden Arbeiten zusätzlich und im öffentlichen Interesse sein müssen.

Haupterschwernis allerdings für die Umsetzung von AfB seien jedoch die seit 2011 andauernden massiven Kürzungen der Bundesregierung bei den Mitteln zur Eingliederung im SGB II, so Heinrich.  (jac)

Infos
Arbeit für Brandenburg finden Sie auf den Internetseiten der LASA Brandenburg GmbH.

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Neue Vorgaben des Landes

Zwei wesentliche Änderungen beim Regionalbudget resultierten aus Vorgaben des Landes. So hat das Arbeitsministerium festgelegt, dass in jeder Region maximal 6 bis 16 Projekte gefördert werden dürfen. Regionen, die bisher viele Kleinstprojekte gefördert haben, mussten den Förderansatz neu strukturieren und Projekte zusammenfassen oder neu ausrichten.

Auch in der V. Förderphase wählen die Regionen die Projekte selbst aus. Aber die Administration der Projektförderung, z. B. der Erlass von Zuwendungsbescheiden, liegt nun vollständig bei der LASA Brandenburg GmbH.