Der Kampf gegen Armut braucht eine neue Qualität
Ein Kernziel der EU-Strategie ‚Europa 2020‘
Ist Armut nur ein persönliches, individuelles Problem? Nein. Fast 23 Millionen Menschen sind derzeit arbeitslos und schätzungsweise 113 Millionen Menschen in der EU von Armut und Ausgrenzung bedroht. Deshalb wurde der Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung zu einem der fünf Kernziele der EU-Strategie 2020 erhoben. Um 20 Millionen soll ihre Anzahl mit der Leitinitiative ‚Europäische Plattform aus Armut und soziale Ausgrenzung‘ sinken. Und in Brandenburg ... Folgender Artikel soll die Diskussion um die Problematik anregen. Denn nur ein konzertiertes Vorgehen lässt auf Ergebnisse hoffen.
Zwei Seiten einer Medaille
Die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung einerseits und die Sicherung und Stärkung des sozialen Zusammenhalts und das Sozialstaatsprinzip andererseits sind zwei Seiten einer Medaille. Aus der Verankerung des Sozialstaatsprinzips im Grundgesetz folgt für jede Bundes- und Landesregierung, für jede verantwortliche öffentliche Körperschaft die Pflicht, dass ihre Entscheidungen dem sozialen Zusammenhalt nicht zuwiderlaufen dürfen und die Einzelpolitiken in ihrer Summe diesem Zusammenhalt dienen müssen. Nichts anderes bedeutet die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. In Deutschland sind wir grundsätzlich in einer guten Situation, da wir funktionierende sozialstaatliche Institutionen und Sozialversicherungssysteme haben.
Auswirkungen von Einkommensdisparitäten
Betrachtet man die Einkommensunterschiede in Deutschland im internationalen Vergleich, so sind auch diese noch moderat, auch wenn die Ungleichheit der Einkommensverteilung in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat. In Deutschland haben die reichsten 20 Prozent der Bevölkerung mehr als fünfmal so viel Haushaltseinkommen (Haushaltseinkommen nach Steuern und Sozialabgaben, bereinigt bezüglich der Anzahl der Personen, die im Haushalt leben) zur Verfügung als die ärmsten 20 Prozent der Bevölkerung. In den USA beträgt dieser Unterschied mehr als das Achtfache, in Schweden das Vierfache.
Richard Wilkinson und Kate Pickett untersuchen in ihrem Buch ‚The Spirit Level‘ die Auswirkungen von Einkommensdisparitäten auf die gesundheitliche und soziale Lage in einer Reihe von Ländern. In ihrer Untersuchung betrachten sie die Ausprägungen verschiedener Merkmale wie psychischer Erkrankungen einschließlich Drogen- und Alkoholabhängigkeit, Lebenserwartung, Kindersterblichkeit, Fettleibigkeit, Geburten von Teenagern, Morden, Gefängnisstrafen, sozialer Mobilität. Im Ergebnis stellen sie fest, dass selbst in reichen Gesellschaften Gesundheits- und soziale Probleme größer sind, wenn Reichtum und Einkommen ungleicher verteilt sind, und dass in diesen Gesellschaften auch die reichsten 20 Prozent der Bevölkerung umso schlechter leben, je größer die Einkommensdisparitäten sind. Das heißt, dass auch die reicheren Einkommensgruppen von größerer Ungleichverteilung in einer Gesellschaft negativ betroffen werden. Weitaus bedenklicher als die Einkommensschere ist in Deutschland die Ungleichverteilung der Vermögen. Hierzulande besitzen 10 Prozent der Bevölkerung mehr als 60 Prozent des gesamten Vermögens. Etwa 40 Prozent der Bevölkerung haben überhaupt kein Vermögen oder sogar Schulden. Das sich hier die fehlende monetäre Sicherheit negativ auf die Gesundheit und die soziale Teilhabe der Betroffenen auswirken kann, ist offensichtlich. Auch mit negativen Auswirkungen auf die gesamte Bevölkerung eines Landes, wie von Wilkinson und Pickett beschrieben, ist demzufolge zu rechnen.

- Armutsgefährdet ist nach der Definition der EU der Anteil der Personen, die mit weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens (Median) der Bevölkerung auskommen müssen. 2009 war armutsgefährdet, wer nach Einbeziehung staatlicher Transferleistungen weniger als 11.278 Euro zur Verfügung hatte. Als reich gilt, wer mehr als 200 Prozent des Medians verdient. 2009 lag der Median bei 18.797 Euro. Quelle: Statistische Ämter der Länder und des Bundes, Sozialberichterstattung, Internet: www.amtliche-sozialberichterstattung.de
Einführung des Mindestlohns unverzichtbar
Bei der Behandlung dieses Themas muss also auch immer die Verteilungs- und Einkommensfrage gestellt werden. Eine konkrete Forderung, die dieses in Blick nimmt, ist die Forderung nach einem Mindestlohn. Der Arbeitslohn für Vollzeit muss ein unabhängiges und menschwürdiges Leben ermöglichen. Daher fordert das Brandenburger Arbeitsministerium die Einführung eines Mindestlohns auf Bundesebene und hat sich beim Landes-Vergabegesetz für eine Mindestentlohnung von wenigstens acht Euro eingesetzt. Auch wenn der Niedriglohnsektor in Brandenburg mit 17,8 Prozent der Beschäftigten nicht so stark ausgeprägt ist wie in Ostdeutschland (23,5 Prozent) und Deutschland insgesamt (21,5 Prozent) (Stand: 2007), so expandiert er seit Mitte der 90er-Jahre auch hier. Frauen waren hiervon überproportional betroffen. Im August 2010 gab es allein 66.982 ‚Aufstockerinnen‘, das sind erwerbstätige ALG-II-Bezieherinnen und -Bezieher, die einer sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung nachgingen. Im Land Brandenburg verfügen 88 Prozent der Niedriglohnbeschäftigten über eine Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss. Es handelt sich somit keineswegs um Geringqualifizierte. Die Ausweitung des Niedriglohnsektors wird durch eine geringe Tarifbindung begünstigt.
In Ostdeutschland werden nur die Hälfte der Beschäftigten und ein Viertel der Betriebe von Tarifverträgen erfasst. Jedoch gibt es in Brandenburg 41 Branchentarifverträge mit Tarifentgelten unter sieben Euro. Das Phänomen ‚arm trotz Arbeit‘ ist ein eklatanter Verstoß gegen das Sozialstaatsprinzip und zeigt, dass Armut keineswegs nur ein sozialpolitisches, sondern auch ein arbeitspolitisches Problem ist. Vor diesem Hintergrund ist die Forderung eines Mindestlohnes und auch die Stärkung der Betriebsräte - wie z. B. durch die Betriebsrätekonferenz, die am 15. April 2011 in Potsdam stattfand - eine notwendige Konsequenz im Kampf gegen Verelendung und soziale Ausgrenzung.
Kampf gegen Armut - ein zentrales Ziel von ‚Europa 2020‘
„Für diejenigen, die arbeiten können, ist ein Arbeitsplatz der sicherste Weg aus der Armut.“ Mit dieser Aussage in ihrer Mitteilung zur ‚Europäischen Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung‘ an das EU-Parlament unterstreicht die Europäische Kommission den Kampf gegen die Armut nach ihrer Strategie ‚Europa 2020‘. Eines der fünf Kernziele von Europa 2020 richtet sich direkt auf die Bekämpfung von Armut: Die Zahl der unter den nationalen Armutsgrenzen lebenden Europäer sollte um 25 Prozent verringert werden, was 20 Millionen Menschen aus Armut befreien würde. Das Ziel der Leitinitiative: ‚Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut‘ ist die Gewährleistung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts.
Die EU-Kommission konstatiert, dass die Lösung der Armuts-Probleme nur gelingen kann, wenn alle Politikbereiche sich daran beteiligen. Der Kampf gegen Armut muss also in jeder politischen Strategie berücksichtigt werden. Insofern ist insbesondere auch das Kernziel der Strategie ‚Europa 2020‘, die Beschäftigungsquote der 20 bis 64-Jährigen von derzeit 69 Prozent auf mindestens 75 Prozent zu erhöhen, von eminenter Bedeutung. Dies wäre der größte Beitrag bei der Bekämpfung der Armut. Insofern sind für die Armutsbekämpfung nicht nur die Leitinitiative: ‚Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut‘, sondern auch die anderen Leitinitiativen der Strategie Europa 2020 entscheidend, wie insbesondere die Leitinitiative: ‚Eine Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten‘.
Beitrag der Brandenburger Arbeitspolitik
Auch die Arbeitspolitik des Landes ist in einem umfassenden Sinne der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung verpflichtet. Zu den Zielen der Arbeitspolitik in Brandenburg gehört es, die Bildungspartizipation der Menschen zu verbessern und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Mit dem Arbeitspolitischen Programm setzt sich das Land daher nicht nur für eine gute Ausbildung ein. Gefördert werden auch der Einstieg in Arbeit bei jungen Leuten, die Qualifizierung während des ganzen Berufslebens, insbesondere für die wachsende Gruppe der älteren Erwerbspersonen. Wie auch die Integration in Arbeit durch das Landesprogramm ‚Aktiv für Arbeit‘ und durch die Förderung mit dem ‚Regionalbudget‘ unterstützt wird. Mit der Einrichtung von Arbeitsplätzen für Langzeitarbeitslose mit dem Programm ‚Arbeit für Brandenburg‘ wird ebenfalls zur Erfüllung dieses Ziels beigetragen.
Auf den Punkt gebracht
Zwischen Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung und der Würde des Menschen besteht ein unmittelbarer Zusammenhang. Der Soziologe Oskar Negt pointierte diesen Zusammenhang in einem kürzlich erschienenen Aufsatz in der Beilage zur Wochenzeitung ‚Das Parlament‘: Arbeitslosigkeit stelle in einer Erwerbsgesellschaft wie der unseren einen Anschlag auf die Würde des Menschen dar.
Auch in der nächsten ESF-Förderperiode haben wir die Aufgabe, unter vermutlich schwierigeren Bedingungen für die Arbeitsförderung Maßnahmen zu verfolgen, um als intelligente ‚Sozialingenieure‘ einen Beitrag für eine lebenswerte Gesellschaft zu leisten. Nicht mehr, aber auch nicht weniger!
Ursula Klingmüller,
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie
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