Die EU bezieht Stellung
Zur Rolle der Freiwilligentätigkeit in der Sozialpolitik

- Mit Bürgerengagement kann viel für Menschen und Regionen bewegt werden
Im Zusammenhang mit dem Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit 2011 hat der Rat der Europäischen Union die freiwillige Tätigkeit als Ausdruck des Bürgerengagements gewürdigt, das allen, dem Freiwilligen selbst, den lokalen Gemeinschaften und der Gesellschaft, als Ganzem zugutekommt.
Der Rat, der sich aus den Regierungsvertretern der 27 EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt, unterstreicht in seiner Stellungnahme die Bedeutung der Freiwilligentätigkeit für eine ganze Reihe von gesellschaftlichen Bereichen.
So verweist er u. a. auf die Stärkung der Zivilgesellschaft, den sozialen Zusammenhalt, den interkulturellen Dialog, die Verbesserung von sozialen Fertigkeiten, beruflichen Qualifikationen und Schlüsselkompetenzen, die Förderung der persönlichen Entwicklung, den Abbau von sozialen Schranken, Intoleranz und Diskriminierung, die soziale Inklusion oder den Sport.
Gleichzeitig hebt er hervor, dass die freiwillige Arbeit klar von den entgeltlichen Tätigkeiten abgegrenzt werden müsse und sie keinesfalls ablösen dürfe. Zudem wird betont, dass sie auch nicht die Gesamtverantwortung des Staates für die Gewährleistung und Einräumung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte ersetzen könne.
Aufforderung zum Handeln
In Anbetracht bestehender Hemmnisse werden die Mitgliedstaaten und die EU-Kommission aufgerufen, spezielle Maßnahmen zu ergreifen, um das Potenzial der Freiwilligentätigkeiten besser ausschöpfen zu können. Dazu gehören beispielsweise Austauschprogramme, die Entwicklung zivilgesellschaftlicher Organisationen auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene oder kurzfristige Freiwilligeninitiativen, die sich leichter mit Erwerbstätigkeit und Familienleben vereinbaren lassen. Mit diesen Maßnahmen erhofft man sich, die gewünschten Effekte zu erreichen. Aus Sicht des Rates ist es notwendig, die Weiterentwicklung der Freiwilligentätigkeit in künftige EU-Programme einzubeziehen und sie auch bei den kohäsionspolitischen Förderungen zu berücksichtigen.
Raul Skorubski, BBJ Consult AG
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