Förderservice - Nr. 5/2012

Ausbildung · Altenpflegehilfe

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Brandenburg-FahneIm Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie wird an einer Richtlinie zur Förderung der Ausbildung Arbeitsloser zu Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfern gearbeitet. Daran beteiligt ist Anne Maria Lehmkuhl.

Frau Lehmkuhl, welches Ziel soll die Förderung verfolgen?

Die Förderung dient der Fachkräftesicherung im Land Brandenburg. Es sollen geprüfte Altenpflegehelfer bzw. -helferinnen ausgebildet werden und anschließend dauerhaft in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eingegliedert werden.

Wer soll gefördert werden?

Das Projekt richtet sich an benachteiligte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, insbesondere Langzeitarbeitslose. Gefördert wird die sozialpädagogische Begleitung für die Beteiligten während der Altenpflegehilfeausbildung und der sich im ersten Jahr  anschließenden Beschäftigung. Darüber hinaus wird im ersten Jahr der Beschäftigung die ambulante bzw. stationäre Altenpflegeeinrichtung mit einem Lohnkostenzuschuss gefördert. Dieser soll die Eingliederungschancen der Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer verbessern und erworbene Handlungskompetenzen festigen.

Wer soll die Umschulung durchführen?

Der theoretische und praktische Unterricht der einjährigen Altenpflegehilfeausbildung erfolgt an einer der 15 staatlich anerkannten Altenpflegeschulen im Land Brandenburg. Die praktische Ausbildung wird in einer ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtung durchgeführt. Der Träger der praktischen Ausbildung verpflichtet sich, die Teilnehmer bzw. Teilnehmerinnen nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss mindestens zwei Jahre sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen.

Wann soll die Richtlinie voraussichtlich in Kraft treten?

Die Richtlinie tritt zum 1. Oktober 2012 in Kraft und gilt bis zum 31. März 2015.  (kr)

Infos

Details zur Richtlinie finden Sie auf den Internetseiten der LASA Brandenburg GmbH.

ESF-Logo Land BrandenburgDie Richtlinie wird aus Mitteln des ESF und des Landes gefördert.