Glossar

Beitrittspartnerschaft
Glossar: Beitrittspartnerschaft

Die Beitrittspartnerschaft ist ein Schritt auf dem Weg eines Landes zu seinem Beitritt zur EU. Es handelt sich dabei um ein Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten der Union und dem beitrittswilligen Land. Darin festgelegt sind die Prioritäten bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes (acquis communautaire) in das nationale Recht des Kandidatenlandes.

Üblicherweise verpflichten sich die Beitrittskandidaten, Zeitpläne für Reformen zu erstellen, die laufend bilateral mit der Europäischen Kommission koordiniert und weiterentwickelt werden. Die Kandidaten werden bei ihren Reformen durch Förderprogramme wie das Instrument für Heranführungshilfe (IPA) finanziell und organisatorisch unterstützt.

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