Glossar

Eigenmittel
Glossar: Eigenmittel

Als Eigenmittel gelten diejenigen Mittel, die ein Antragsteller selbst einbringt, ohne dass es sich um Drittmittel - also um Zuwendungen durch eine weitere Förderung - handelt.

Eigenmittel können z. B. aus Vereinsbeiträgen oder selbst erwirtschafteten Einnahmen bestehen, aber auch aus sogenannten "geldwerten" Leistungen. Geldwert sind alle Leistungen (Arbeit, zur Verfügungstellung von Geräten etc.), die Geld kosten, auch wenn der Antragsteller sie ohnehin erbringen muss, weil es sich um institutionalisierte Kosten handelt (z. B. für die Verwaltung oder Räume).

Ob geldwerte Leistungen förderfähige Kosten sind und ob sie - wie übrigens auch Teilnehmerbeiträge - als Eigenmittel gelten, ist je nach Förderung in den Richtlinien geregelt. Letzteres ist vor allem da relevant, wo Förderungen die Einbringung von Eigenmitteln bis zu einem bestimmten Prozentsatz zur Bedingung machen.