Förderservice - Nr. 4/2012

Unternehmen · Fachkräfte · Brandenburg

Innovationsassistenz: Förderung aktualisiert

Hinweistafeln im Biotechnologiepark Luckenwalde
Noch ist genügend Platz im Biotechnologiepark Luckenwalde für innovative Unternehmen.

Brandenburg-FahneDie Förderung eines Innovationsassistenten bzw. -assistentin in Brandenburger Unternehmen ist nicht neu. Bisher gab es eine entsprechende Richtlinie in der Verantwortung des Ministeriums für Wirtschaft und Europaangelegenheiten in Brandenburg. Neu ist der Wechsel der Verantwortlichkeiten zum Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF). Über die Gründe des Wechsels und neue Inhalte sprach BRANDaktuell mit Dr. Alexandra Bläsche, Referentin im MASF.

Frau Bläsche, warum der Wechsel?

Die Fachkräftesicherung ist ein wichtiges Thema des Arbeitsministeriums. Das Ministerium verantwortet hier bereits verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Unter dem Begriff der Humanressourcenentwicklung verstehen wir einen vernünftigen Umgang mit allen Generationen des Arbeitsmarktes. Daher ist es eine logische Folge, dass wir Ansätze zur Fachkräftesicherung unter einem Dach bündeln möchten. Die Förderung des Innovationsassistenten bzw. der -assistentin passt hier gut rein, denn sie eröffnet jungen hoch qualifizierten Menschen in Brandenburg Chancen - quasi ein Berufseinstieg gekoppelt mit einer Innovationsaufgabe. 

Ändern sich die Förderschwerpunkte?

Insbesondere um die hoch qualifizierten, stark spezialisierten und berufserfahrenen Fachkräfte signalisieren KMU einen zunehmenden Wettbewerb. Konkret soll die Beschäftigungsaufnahme von hoch qualifizierten Nachwuchsfachkräften gefördert werden, damit diese im Land bleiben und hier für betriebliche Innovationen und Wachstum sorgen. So sollen Absolventen bzw. Absolventinnen von Hochschulen bzw. der geregelten beruflichen Aufstiegsfortbildung gefördert werden. Wichtig ist, dass der Innovationsassistent bzw. die -assistentin innovativ die betrieblichen Prozesse verbessert und nachhaltig zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens beiträgt. Damit die Fachkräftegewinnung auf diesem Wege auch gelingt, sind attraktive Arbeits- und Entlohnungsbedingungen von großer Bedeutung. Vorrangig sollen die Innovationsassistenten in den Unternehmen wirken, die in den regionalen Wachstumskernen und Clustern tätig sind.

Wann tritt die neue Richtlinie in Kraft?

Die Richtlinie wird voraussichtlich am 1. September 2012 in Kraft treten. Dann werden auch die Förderkonditionen veröffentlicht. Die Anträge können dann jederzeit gestellt werden, spätestens jedoch bis 31. März 2014. Sie müssen mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Maßnahmebeginn bei der LASA vorliegen.

Wo können sich Interessierte dazu beraten lassen?

Beratung gibt es wie gewohnt bei den Regionalbüros für Fachkräftesicherung im Land. Die Kontaktdaten finden Sie auf den Internetseiten der LASA, wo dann auch weitere Informationen und Dokumente zur Richtlinie eingestellt werden.  (kr)

Infos

Hinweise zur Richtlinie finden Sie demnächst auf den Internetseiten der LASA Brandenburg GmbH.

ESF-Logo Land BrandenburgDie Richtlinie wird aus Mitteln des ESF und des Landes gefördert.