Langzeitarbeitslose
Integration - Richtlinie in Kraft
Die Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) zur Förderung der Integrationsbegleitung von Langzeitarbeitslosen in den Landkreisen und kreisfreien Städten Brandenburgs gilt bis 31. März 2015. Ziel des Programms ist es, Langzeitarbeitslose durch zielgerichtete individuelle Unterstützung und Begleitung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu integrieren sowie durch Nachbetreuungsangebote die Integration zu flankieren. BRANDaktuell informierte Sie bereits in der Nr. 3/2012 über die Inhalte der Förderung.
Antragsberechtigt sind jeweils die Landkreise und kreisfreien Städte oder juristische Personen des Privatrechts und rechtsfähige Personengesellschaften mit Sitz in den jeweiligen Landkreisen bzw. den jeweiligen kreisfreien Städten. (kr)