Förderservice - Nr. 5/2012

Langzeitarbeitslose

Integration - Richtlinie in Kraft

Brandenburg-FahneDie Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) zur Förderung der Integrationsbegleitung von Langzeitarbeitslosen in den Landkreisen und kreisfreien Städten Brandenburgs gilt bis 31. März 2015. Ziel des Programms ist es, Langzeitarbeitslose durch zielgerichtete individuelle Unterstützung und Begleitung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu integrieren sowie durch Nachbetreuungsangebote die Integration zu flankieren. BRANDaktuell informierte Sie bereits in der Nr. 3/2012 über die Inhalte der Förderung.

Antragsberechtigt sind jeweils die Landkreise und kreisfreien Städte oder juristische Personen des Privatrechts und rechtsfähige Personengesellschaften mit Sitz in den jeweiligen Landkreisen bzw. den jeweiligen kreisfreien Städten.  (kr)

Infos

Details zur Richtlinie finden Sie auf den Internetseiten der LASA Brandenburg GmbH.

ESF-Logo Land BrandenburgDie Richtlinie wird aus Mitteln des ESF und des Landes gefördert.