Förderprogramm Langzeitarbeitslosigkeit: Frauen unterrepräsentiert

Dienstag, 10. August 2021 | Kategorie: Arbeitslose, Chancengleichheit, Frauen, Statistik

Im Jahr 2019 wurde im Rahmen des Teilhabechancengesetzes das neue Förderprogramm zur ‘Eingliederung von Langzeitarbeitslosen’ nach Paragraf 16e des Zweiten Sozialgesetzbuches etabliert. Laut einer Antwort der Bundesregierung, basierend auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, sind die geförderten Frauen derzeit in der Unterzahl – aus vielschichtigen Gründen: Neben der Art der von den Arbeitgebern angebotenen Arbeitsplätze könnten die Gründe auch in abweichenden Berufswünschen der Frauen liegen oder in Schwierigkeiten bei der Vereinbarkeit mit Kinderbetreuungspflichten.

Ferner geht aus der Antwort der Bundesregierung hervor, dass die Bundesagentur für Arbeit zur Unterstützung einer gleichberechtigten Förderung den Gleichstellungsaspekt gezielt betont habe. So soll bereits bei der Planung eruiert werden, inwiefern spezifische Bedarfe, z. B. für alleinerziehende Mütter, berücksichtigt werden müssten. Zudem führe der Weisungstext aus, dass dabei die Möglichkeiten von Teilzeitbeschäftigung und sukzessiver Aufstockung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit genutzt werden könnten.

Infos
Die ausführliche Antwort finden Sie auf den Internetseiten der Bundesregierung.


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