Bundesweite Barrierefreiheit im ÖPNV

Freitag, 22. Oktober 2021 | Kategorie: Benachteiligte, Chancengleichheit, Inklusion, Menschen mit Behinderung

Laut UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist festgeschrieben, dass die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderungen sicherzustellen ist, um auch mobilitätseingeschränkten Menschen eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Daher sei es wichtig, die Barrierefreiheit auf den gesamten ÖPNV in Deutschland auszudehnen.

In einer Antwort der Bundesregierung wird betont, dass die man der Gewährleistung eines barrierefreien Zugangs zum öffentlichen Personenverkehr “einen hohen Stellenwert” beimesse. Weiterhin geht aus der Antwort aber auch hervor, dass die Umsetzung der vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV den Ländern obliege und „keine eigenen Erkenntnisse über den Stand der Umsetzung” vorlägen.

Infos
Die ausführliche Antwort finden Sie auf den Internetseiten der Bundesregierung.


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