EU-Kommission erteilt grünes Licht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds

Die EU-Kommission hat dem zentralen Regelwerk zur Gewährung und Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen durch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) zugestimmt. Rekapitalisierungsmaßnahmen des WSF bis zu einem Volumen von 250 Mio. Euro sowie WSF-Garantien müssen nun nicht mehr einzeln bei der EU-Kommission angemeldet werden.

Der WSF dient der Stabilisierung von Unternehmen, die in Folge der Corona-Pandemie unverschuldet in Schwierigkeiten geraten sind und für die andere Hilfsmaßnahmen nicht greifen oder nicht ausreichen. Auch viele mittelständische Unternehmen fallen in den Anwendungsbereich des WSF. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch kleinere Unternehmen Zugang zum Fonds erhalten.

Infos
Weiterführende Informationen auch zur Beantragung finden Sie in der Pressemitteilung auf den Internetseiten des Bundeswirtschaftsministeriums.