EU-Vertragsverletzungsverfahren: Deutschland muss nachbessern

Montag, 21. Dezember 2020 | Kategorie: EU, Städte/Kommunen, Umwelt

In ihren Entscheidungen zu Vertragsverletzungsverfahren im Monat Oktober hat die Europäische Kommission Deutschland aufgefordert, seinen Verpflichtungen zum Schutz der Umwelt und zur Anerkennung von Qualifikationen nachzukommen.

In zwei laufenden Verfahren zum Schutz blütenreicher Wiesen in Natura-2000-Gebieten und zur Anerkennung von Berufsqualifikationen übersendet sie mit Gründen versehene Stellungnahmen, die zweite Stufe in Vertragsverletzungsverfahren.

Es ist Aufgabe der Europäische Kommission, die korrekte Anwendung von EU-Recht durch die EU-Mitgliedstaaten zu über-wachen.

Infos
Die Details finden Sie in der Pressemitteilung auf den Internetseiten der EU-Vertretung in Deutschland.


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