Was ändert sich 2021 für Brandenburgs Selbstständige und Unternehmen?

Donnerstag, 21. Januar 2021 | Kategorie: Förderung, Gesetze

Diese Frage beantwortet Ihnen das Brandenburger Finanzministerium. Änderungen beim Investitionsabzugsbetrag und die Umsetzung des Digitalpakets – ab 1. Januar 2021 gibt es einige steuerliche Änderungen für Selbstständige, Unternehmen und freiberuflich Tätige.

Das Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg informiert über die wichtigsten Änderungen. Zum Beispiel ist die Anmeldeverpflichtung für Existenzgründende jetzt elektronisch möglich. Bei den Umsatzsteuer-Voranmeldungen für Existenzgründende gibt es Erleichterungen für Existenzgründende.

Infos
Sie finden die Informationen in der Pressemitteilung auf den Internetseiten des Ministeriums für Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg.


Alle Artikel anzeigen aus der Kategorie: Förderung, Gesetze.