EU-Lieferkettengesetz strenger als deutsche Variante

Freitag, 19. März 2021 | Kategorie: EU, Gesetze, Handwerk, Industrie

Nach monatelangen Ringen wurde kürzlich das deutsche Lieferkettengesetz verabschiedet. Damit sollen Unternehmen dazu verpflichtet werden, bei der Herstellung und dem Vertrieb von Produkten, Menschenrechtsverstöße (z.B. durch Kinderarbeit) unbedingt zu vermeiden. 2023 soll das Gesetz hierzulande gelten, Unternehmen befürchten aber schon jetzt unverhältnismäßige Eingriffe in ihr Geschäft.

Nun hat sich das EU-Parlament auf Eckpunkte eines europaweiten Lieferkettengesetzes geeinigt. Und schon jetzt wird deutlich, dass die EU um einiges strenger mit Unternehmen umgehen will. Im Gegensatz zum deutschen Gesetz fordert das Europaparlament, dass die gesamte Lieferkette erfasst wird. Außerdem sollen die Regularien für alle Unternehmen ab 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelten, Deutschland zieht diese Grenze bei 1.000 (zu Beginn sogar 3.000) Beschäftigten.

Infos

  • Das Presse-Statement zum deutschen Lieferkettengesetz, inkl. eines Videos von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
  • Weiterführende Informationen zum Lieferkettengesetz finden Sie auf den Internetseiten der Bundesregierung.

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