Steuerliche Förderung der Gebäudesanierung

Montag, 09. Dezember 2019 | Kategorie: Förderung, Gesetze, Handwerk

Ab dem Jahr 2020 soll eine steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen kommen. Mit dem dazugehörigen Gesetzentwurf will die  Bundesregierung einen weiteren Schritt zur Umsetzung der Eckpunkte des Klimaschutzprogramms 2030 machen. Die steuerliche Förderung soll die bestehenden, investiven Förderprogramme des Bundeswirtschaftsministeriums ergänzen.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Steuerliche Anreize sind im Gebäudebestand ein zentrales Instrument und gut sowohl für den Klimaschutz wie auch für das Handwerk und Arbeitsplätze vor Ort."
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zum Heizen mit erneuerbaren Energien steuerlich gefördert werden. Dies sind beispielsweise ein Heizungstausch, der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Dächern und Außenwänden. Eine progressionsunabhängige Ausgestaltung soll gewährleisten, dass Gebäudebesitzer aller Einkommensklassen von der steuerlichen Förderung profitieren. Voraussetzung ist lediglich, dass es sich bei dem geförderten Gebäude um selbstgenutztes Wohneigentum handelt. Das Gesetz soll bereits für das Steuerjahr 2020 wirksam werden.

Infos
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundeswirtschaftsministeriums.


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