Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen

Dienstag, 04. August 2020 |

Die Bundesregierung hat wesentliche Punkte für die Überbrückungshilfe für kleine und mit-telständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten beschlossen.

Damit wird der Beschluss des Koalitionsausschusses vom 3. Juni umgesetzt. Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020). Den Unternehmen werden nicht-rückzahlbare Zuschüsse zu den fixen Betriebskosten gewährt.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die im April und Mai 2020 einen Umsatzrückgang von mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 nachweisen können. Je nach Umsatzeinbruch werden zwischen 40 Prozent und 80 Prozent der Fixkosten erstattet. Für das Programm stehen 25 Milliarden Euro zur Verfügung. Zuständig für die Bewilligung der Zuschüsse werden die Länder sein.

Infos
Die Details können Sie in der Pressemitteilung auf den Internetseiten des Bundeswirtschaftsministeriums nachlesen.


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