Vergabe öffentlicher Aufträge – Rahmen erweitert

Donnerstag, 01. Oktober 2020 | Kategorie: Ausschreibung/Wettbewerb, Gesetze

Um Vergabeverfahren zu beschleunigen und dadurch Investitionsprojekte schnell umsetzen zu können, hat die Bundesregierung die Schwellenwerte für öffentliche Aufträge ohne Teilnehmerwettbewerb angehoben.

Im Baubereich seien nun beschränkte Ausschreibungen bis zu 1.000.000 Euro möglich, die freihändige Vergabe erfolge bis zu einem Wert von 100.000 Euro. Bei Liefer- und Dienstleistungen liege der Grenzwert für die beschränkte Ausschreibung und Verhandlungsvergabe nun bei 100.000 Euro, Direktaufträge können für bis zu 3.000 Euro getätigt werden.

Ebenso haben die Länder die Wertgrenzen für vereinfachte Verfahren und Direktaufträge in ihren Zuständigkeitsbereichen "teils deutlich erhöht". Eine Verkürzung der Fristen bei EU-Vergabeverfahren sei allerdings nicht möglich, da hier bereits alle rechtlichen Spielräume genutzt würden.
Die Handlungsleitlinien treten am 14. Juli 2020 in Kraft und gelten bis zum 31. Dezember 2021.

Infos
Die Handlungsleitlinien finden Sie als PDF-Datei auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.


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