Neues Aufstiegs-BAföG vergrößert Aufstiegschancen

Dienstag, 04. Februar 2020 | Kategorie: Bildung/Weiterbildung, Chancengleichheit, Fachkräfte

Der Bundestag hat in erster Lesung über die Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes beraten. Mit dem 4. Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBGÄndG) können sich die Geförderten auf höhere Zuschussanteile, höhere Freibeträge und höhere Dar-lehenserlasse freuen:

  • die stufenweise Förderung bis auf  "Master-Niveau" wird eingeführt,
  • die Unterhaltsförderung für Vollzeitgeförderte wird zu einem Vollzuschuss ausgebaut,
  • der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 130 Euro auf 150 Euro erhöht,
  • der Zuschussanteil zum Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird von 40 Prozent auf 50 Prozent erhöht,
  • der Belohnungserlass steigt von 40 Prozent auf 50 Prozent,
  • die sozialen Stundungs- und Sozialerlassmöglichkeit für Geringverdiener werden erweitert,
  • bei Existenzgründung erfolgt ein vollständiger Erlass der Darlehensschuld.

Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer jeden Alters an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt.

Infos
Die Details finden Sie in der Pressemitteilung auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.


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