Mindestvergütung für Auszubildende tritt in Kraft

Dienstag, 18. Februar 2020 | Kategorie: Ausbildung, Fachkräfte, Jugend

Mit dem Jahr 2020 wird für neu abgeschlossene betriebliche und außerbetriebliche Berufs-ausbildungsverhältnisse eine Mindestvergütung für Auszubildende eingeführt. Sie soll berufliche Ausbildung attraktiver machen. Durch eine schrittweise Erhöhung der Mindestvergütung in den nächsten Jahren, hat der Ausbildungsmarkt Zeit, sich auf die Mindestvergütung einzustellen.

Damit allerdings junge Menschen in Deutschland die berufliche Aus- oder Fortbildung auch künftig als attraktive Alternative zum Studium in Anspruch nehmen, tritt zum 1. Januar 2020 die Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) in Kraft.

Neben der Einführung transparenter Fortbildungsstufen, die durch Bezeichnungsänderungen die Gleichwertigkeit von beruflicher Fortbildung und Studium sowie die internationale Ver-ständlichkeit in Zusammenhang mit beruflicher Mobilität für Aufsteiger*innen verdeutlichen soll, bietet die BBiG-Novelle vor allem Verbesserungen bei der Vergütung von Auszubildenden. Denn Auszubildende tragen auch zur Wertschöpfung bei und verdienen Anerkennung. Aus diesem Grund wird für ab 2020 beginnende Ausbildungen eine Mindestvergütung eingeführt.

Infos
Weiterführende Informationen erhalten Sie in der Pressemitteilung auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. 


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