Weiterbildung und EU-Beihilferecht

Donnerstag, 23. April 2020 | Kategorie: Ausschreibung/Wettbewerb, Bildung/Weiterbildung, Forschung/Wissenschaft

Im Landeshochschulgesetz wird von den Ländern festgelegt, wie Weiterbildung organisiert wird. Umgesetzt werden diese Regelungen von den Hochschulen. Es ist Sache der Länder und Hochschulen Anpassungsbedarfe zum EU-Beihilferecht, bei der Bundesregierung zur Überarbeitung des EU-Beihilferechts anzuzeigen.

Vor dem Hintergrund des Struktur- und Branchenwandels hat die Bundesregierung eine Nationale Weiterbildungsstrategie erarbeitet. Hochschulen sind diesbezüglich in die Transparenzschaffung über hochschulische Weiterbildungsangebote und die Einführung neuartiger Lernortkooperationen einbezogen. Ziele sind, die Qualität, Gleichwertigkeit und Attraktivität der beruflichen Bildung zu steigern. Zusätzlich soll ein neues Bund-Länder-Programm mit hochschulischen Weiterbildungsangeboten in Zusammenarbeit mit außerhochschulischen Kooperationspartnern und Unternehmen entwickelt werden.

Infos
Den ausführlichen Bericht finden Sie in der Pressemitteilung auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.


Alle Artikel anzeigen aus der Kategorie: Ausschreibung/Wettbewerb, Bildung/Weiterbildung, Forschung/Wissenschaft.