Der Aktionsplan verringert den materiellen Fußabdruck der EU

Donnerstag, 07. Mai 2020 | Kategorie: Bürgerschaftliches Engagement, Forschung/Wissenschaft, Umwelt

Mit einem neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft möchte die EU-Kommission durch nachhaltigere Produktionsprozesse, langlebigere Produkte und sauberes Recycling einen nachhaltigeren Umgang mit Ressourcen fördern. Unter anderem werden auch neue Rechte für Verbraucherinnen und Verbraucher eingeführt. Das Umweltbundesamt (UBA) begrüßt den Aktionsplan, der im Rahmen des europäischen Green Deal entstanden ist.

Begrüßenswert sei die Absicht der Kommission, einen Rechtsrahmen für Produkte zu entwickeln, der sicherstellt, dass negative soziale oder Umweltauswirkungen über den gesamten Lebensweg reduziert werden.

Infos
Ausführliche Details finden Sie in der Pressemitteilung auf den Internetseiten des Umweltbundesamtes.


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