Neues Aufstiegs-BAföG stärkt Berufskarrieren

Donnerstag, 14. Mai 2020 | Kategorie: Chancengleichheit, Bildung/Weiterbildung, CSR, Fachkräfte, Förderung

Mit dem 4. Aufstiegs-BAfög-Änderungsgesetz (AFBGÄndG) können sich die Geförderten auf höhere Zuschussanteile, höhere Freibeträge und höhere Darlehenserlasse freuen.

Unter anderem werden:

  • die stufenweise Förderung bis auf "Master-Niveau" eingeführt,
  • die Unterhaltsförderung für Vollzeitgeförderte zu einem Vollzuschuss ausgebaut,
  • der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende von 130 Euro auf 150 Euro erhöht,
  • der Zuschussanteil zum Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von 40 Prozent auf 50 Prozent erhöht,
  • der Belohnungserlass von 40 Prozent auf 50 Prozent steigen,
  • sozialen Stundungs- und Sozialerlassmöglichkeit für Geringverdiener erweitert,
  • bei Existenzgründung ein vollständiger Erlass der Darlehensschuld erfolgen.

Es werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer jeden Alters bei der Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt.

Infos
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.


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